Nach erfolgter Schul- und Berufsausbildung setzt 18jährige eine weitere unentgeldliche Berufsausbildung an einem anderen Wohnort fort als der EKSt zahlenden Eltern. Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen? Gibt es Gestaltungsempfehlungen?
Hallo,
den Eltern steht neben dem Kindergeld (bei hohem Einkommen durch Kinderfreibetrag ersetzt) der „Ausbildungsfreibetrag“ höchstwahrscheinlich zu. Dieser beträgt m.E. 924 EUR jährlich und führt also zu einer Entlastung zwischen 0 und ca. 500 EUR für die Eltern.
Mehr kann man nicht gestalten, da es keine weiteren Abzugsmöglichkeiten für die „Kids“ gibt.
Gruss vom
showbee
Hi !
Es gibt mehrere steuerliche Gebiete, die bei einer auswärtigen Unterbringung eines Kindes möglich sind/waren.
So gab es z.B. bis vor kurzem noch die Möglichkeit, dass die Eltern am Studienort des Kindes eine Eigentumswohnung erworben haben, das Kind unentgeltlich darin haben wohnen lassen und hierfür die Eigenheimzulage kassierten.
Auch wäre es möglich, dass am Studienort eine Wohnung durch die Eltern gekauft wird, welche an den Sprößling vermietet wird. Wenn die Miete eine fremdübliche Höhe hat, lassen sich meist dennoch Verluste ausweisen und so die Steuerlast der Eltern drücken.
Wenn die Eltern aber einfach nur die Kosten für die Kinder übernehmen, kann man steuerlich leider nichts machen. Die Kinder können in der eigenen Erklärung nix ansetzen, weil sie keine Aufwendungen tragen. Die Eltern können nix ansetzen, weil die Ausgaben nicht mit der eigenen (der Eltern) Einkunftserzielung im Zusammenhang steht.
Sollte es aber gelingen, einen Zusammenhang der Ausgaben für das Kind mit der Einkunftserzielung der Eltern herzustellen, dürften die Aufwendungen abziehbar sein. Ein solcher Zusammenhang besteht meines Erachtens, wenn das Kind im Rahmen einer „Ausbildung“ (Schlagwort: „duales Studium“) am Studienort untergebracht ist. Ob dieser Zusammenhang in dem Ausgangsfall darstellbar ist, sollte mit einem Experten im Real Life durchgesprochen werden.
BARUL76
.