[ESt] Steuern auf Abfindungen

Hallo Steuerexperten,

wie wird, folgender hypothetische Fall behandelt.

Eine Firma X möchte mehrere tausend MA loswerden (solls ja geben) und macht daher bietet daher Auflösungsverträge mit Abfindungen an.

Die Verträge besagen, dass die Arbeitsverhältnisse zum 31.12. enden, die Abfindung wird Anfang Januar ausbezahlt. Wie wird diese versteuert? Das mit Fünftel-Regel hab’ ich ja noch verstanden. Zur Berechnung der Steuer wird aber das zu erwartenden Einkommen benötigt. Wie wird das bestimmt? Die Zahlung der Abfindung (und damit, wenn ich das richtig verstanden habe, die Steuerpflicht) fällt ja in ein Jahr, in dem der Arbeitnehmer zunächst arbeitslos ist. Er weiß ja auch erst mal nicht, ob er Glück hat und im Februar wieder einen Job findet, oder ob er Pech hat und das ganze Jahr arbeitslos bleibt.

Gruß
Werner

Hi !

Sollte zu viel Lohnsteuer von der Abfindung einbehalten worden sein, so besteht für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Daraufhin hat das Finanzamt die tatsächliche Steuerschuld zu ermitteln und die zu viel gezahlte Lohnsteuer zu erstatten.

BARUL76