[ESt] Steuern auf ausländische Zinserträge

Folgendes Beispiel: eine Person hat im Ausland eine sehr riskante
aber auch evtl. sehr lukrative Zinsanlage mit monatlicher
Zinsausschüttung getätigt. Bis zu einem gewissen Betrag fließen die
Zinsen zurück in die Anlage, danach werden sie auf ein Konto
ausgezahlt. Nun möchte die Person natürlich Steuern zahlen, und zwar
ohne Ausnahme! Doch diese Person fragt sich nun:

  • werden Steuern nur auf die ausgezahlten Beträge fällig oder schon
    auf die, die zurück in die Anlage fließen
  • oder: werden die Steuern erst fällig, wenn man das Geld nach
    Deutschland holt
  • die Person hat bisher keine Zinserträge versteuert (es waren ja
    auch keine da), wie kann man dem FA klar machen, dass man ohne vorher
    „Schwarzgeld produziert“ zu haben auf einmal hohe Summen versteuern
    möchte
  • bringt es der Perosn etwas, sich zur nächsten Steuererklärung oder
    vielleicht schon sofort an einen Steuerberater zu wenden

Hallo,

  • werden Steuern nur auf die ausgezahlten Beträge fällig oder
    schon
    auf die, die zurück in die Anlage fließen

Grundsätzlich werden die Zinsen in voller Höhe als Einnahmen erfasst. Nur bei besonderen Bundesschatzbriefen sind die Klauseln so, dass man auf die Zinsen während der Laufzeit keinen Zugriff hat und bei denen wird erst am Ende der Laufzeit versteuert. Aber das ist die Ausnahme, deshalb gehe ich bei der Anlage lt Posting davon aus, dass über die ganzen Zinsen jeweils verfügt wird und zwar mit teilweise Wiederanlage und teilweise Auszahlung. Also fließen die Zinsen jeweils in voller Höhe zu und sind zu versteuern.

  • oder: werden die Steuern erst fällig, wenn man das Geld nach
    Deutschland holt

nee, die Versteuerung ist davon unabhängig

  • die Person hat bisher keine Zinserträge versteuert (es waren
    ja
    auch keine da), wie kann man dem FA klar machen, dass man ohne
    vorher
    „Schwarzgeld produziert“ zu haben auf einmal hohe Summen
    versteuern
    möchte

wie wärs mit der Wahrheit? Einfach schildern, woher das Geld stammt. Übrigens ist das erst erforderlich, wenn das Finanzamt nachfragt. Man sollte aber Beweismittel darüber aufheben, damit man auch nach Jahren noch Auskunft geben kann.

  • bringt es der Perosn etwas, sich zur nächsten
    Steuererklärung oder
    vielleicht schon sofort an einen Steuerberater zu wenden

Liegt eine Steuerhinterziehung vor? Falls ja, ist es anzuraten, einen Steuerberater einzuschalten.
Falls nein, kann man frei entscheiden, ob man die Steuererklärung selbst macht oder einen Steuerberater beauftragt. Es ist dann eher das Problem, ob man die Zeit besser anders verwenden will oder ob man sich grundsätzlich das „Hobby“ Steuerrecht zulegen will…

Schöne Grüße
C.