[ESt] Steuern auf Zinsen Minderjähriger vermeiden?

hallo,
ich habe eine frage, die sehr aktuell sein dürfte.

hintergrund: durch die halbierung der steuerlichen freibeträge in 2007
erscheint es attraktiv geldvermögen auf kinder zu übertragen, da zinsen/dividenden/etc. als einkommen gilt und bei kindern, die sonst kein weiteres einkommen erzielen bis zu einer grenze von ca. 6000 euro steuerfrei ist.

nun muss jedoch bei der entspr. bank dennoch für das kind ein freistellungsauftrag in höhe ca. 1.500 euro (also deutlich darunter) gestellt werden.

frage: falls nun z.b. 4.000 euro an zinsen zusammenkommen. werden dann autom. steuern abgeführt ? falls ja: wie bekommt man die zurück (einkommenserklärung für das minderjährige kind ?)

hintergrund: durch die halbierung der steuerlichen freibeträge
in 2007
erscheint es attraktiv geldvermögen auf kinder zu übertragen,
da zinsen/dividenden/etc. als einkommen gilt und bei kindern,
die sonst kein weiteres einkommen erzielen bis zu einer grenze
von ca. 6000 euro steuerfrei ist.

Hallo,

es erscheint immer sehr attraktiv Steuern zu hinterziehen??? Es erscheint attraktiv sich strafbar zu machen? Das find ich schon komisch!

Achtung: die ledigliche Umbuchung von Geldern auf Konten der Kinder bewirkt eine glatte Straftat, weil hier keine echte Schenkung zugunsten der Kinder vorliegt, vielmehr nur ein Scheingeschäft bewirkt werden soll. Es soll ja nur dem Finanzamt „vorgegaukelt“ werden, dass das Geld verschenkt ist. Das ganze soll natürlich bewirken, dass die Gesamtsteuerlast geringer wird. Und spätestens nach dieser Belehrung hier, haben sie auch Wissen um die Strafbarkeit (wobei ein Verbotsirrtum wohl kaum unvermeidbar ist) und Wollen auch die Hinterziehung.

Ergebnis: Zu Straftaten wollen wir hier nicht aufrufen und wir unterstützen es auch nicht. Entweder man respektiert die Entscheidung des Gesetzgebers und zahlt wegen Verringerung der Freibeträge ODER man geht den korrekten Gesetzesweg und ficht den „überhöhten“ Steuerbescheid an und geht den Weg bis zum Verfassungsgericht. Alles andere wäre doch Selbstjustiz!

Also, immer Korrekt bleiben:

der showbee

Sorry showbee,

die Reaktion ist aber schon ein bischen übertrieben. Die Vewrmögens- und Einkünfteverlagerung auf Kinder ist und belibt ein gutes, altes und auch legales Steuersparmodell.

Wer so viel Geld übrig hat, sollte sich das aber einfach mal vom Profi erläutern lassen.

Grüße
Chris

die Reaktion ist aber schon ein bischen übertrieben. Die
Vewrmögens- und Einkünfteverlagerung auf Kinder ist und belibt
ein gutes, altes und auch legales Steuersparmodell.

Hallo,

in puncto „legal“ wäre ich da sehr vorsichtig. Das klappt nur, wenn die Vermögensverschiebung auf die Kinder auch tatsächlich gewollt ist. Wer das nur macht „um Steuern zu sparen“ will das tatsächlich eben nicht. Wenn allerdings der Papa dem Sohnemann (6 Jahre) gerne einen Packen Bundesschatzbriefe zukommen lassen will, dann geht das. Aber er sollte sich davor hüten:

a) die Zinsen der Anlage zum Unterhalt des Kindes zu verwenden
b) die Anlage selber nach gutdünken auf sich zurück zu übertragen

Denn das zeigte nur, dass die Schenkung nicht ernstlich gewollt war.

Mfg vom

showbee

Hi showbee,

ich kenne einen Fall, wo ein Vater seinem Kind (Baby) sein Haus geschenkt hat, und das Kind dem Vater lebenslanges Wohnrecht dafür eingeräumt hat.
Ist so was korrekt, wenn das Kind (Baby) ja noch gar nicht sprechen, lesen, schreiben kann und noch 18 Jahre bis zur Geschäftsfähigkeit braucht?
Fragt
WB

ich kenne einen Fall, wo ein Vater seinem Kind (Baby) sein
Haus geschenkt hat, und das Kind dem Vater lebenslanges
Wohnrecht dafür eingeräumt hat.

Hi,

sowas kann man korrekt machen. Bei der Konstellation geht es nur um Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer und die muss auch ein Baby zahlen. Hier steht ja auch keine Steuerminderung seitens der Eltern im Vordergrund! Es geht hier primär um Vorsorge, dass die „korrekten“ das Vermögen erhalten und nicht die gesetzlichen Erben bzw. man die Freibeträge der ErbSt optimiert. Wie gesagt, hier besteht ja auch nicht die Gefahr, dass sich Papa das Haus in 10 Jahren einfach zurückholt wie beim „Sparstrumpf“.

Mfg vom

showbee

hallo,
ich glaube meine frage ist falsch verstanden worden.
ich habe sie evtl. auch nicht präzise genug formliert.
however: es geht mir nicht darum gelder innerhalb der familie „zu verschieben“. ich kann mir jedoch vorstellen, dass man bereits jetzt einen „batzen geld“ auf das eigene kind überträgt, das diesem z.b. in 18 jahren ein studium ermöglichen soll.

und diesbzgl. noch einmal meine 2 fragen:

  1. wie ist das mit dem freistellungsauftrag: muss der dennoch (auf ca. 1500 euro) für das minderjährige kind gestellt werden ?
  2. werden dann steuern abgeführt, wenn die zinseinkünfte diesen betrag übersteigen ? und falls ja: wie kann man diese (als gesetzl. vertreter des kindes) zurückbekommen.

danke
markus

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  1. wie ist das mit dem freistellungsauftrag: muss der

dennoch

(auf ca. 1500 euro) für das minderjährige kind gestellt

werden

?
2. werden dann steuern abgeführt, wenn die zinseinkünfte
diesen betrag übersteigen ? und falls ja: wie kann man diese
(als gesetzl. vertreter des kindes) zurückbekommen.

Hi,

einfacher ist es dann für das minderjährige Kind eine sog.
„Nichtveranlagungsbescheinigung“ zu beantragen. Wenn das Kind
keine sonstigen laufenden Einkünfte hat (bspw.
Kommanditistenanteil) gibts die Freistellung solange das Kind
unter ca. 8000 Euro ZINSEN (!!!) im Jahr hat!

Formblatt:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C259970_L20.pdf

Die Bescheinigung geht dann zur Bank und ist somit 5-6mal so
gut wie der normale Freistellungsauftrag!

Mfg vom

showbee

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