[ESt] Steuernachzahlung wegen Austritt aus Kirche

Hallo,

könnte mir jemand bitte folgendes erklären: Eine Person A tritt zum 31.10.2005 aus der Kirche aus. Nun macht Person A die Steuererklärung mit Hilfe eines PC Programms. Nach Angabe der persönlichen Daten (u.a. Kirchenzugehörigkeit für 10 Monate in 2005) und Übertrag der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung spuckt das Programm eine Steuernachzahlung in fast vierstelliger Höhe aus.

Person A war das ganze Jahr über Angestellter bei gleichbleibendem Einkommen. Wie kann denn das sein? Bin für jeden Hinweis dankbar.

Danke und Gruß,
Daniel

nein - andere Ursache - Programm-/Eingabefehler?
Hi !

Auf Grund des Austritts aus der Kirche ist eine solch hohe Nachzahlung üblicherweise nicht möglich. Meine Vermutung wäre, dass entweder beim Ausfüllen der Formulare irgendwo übersehen wurde, ein Häkchen zu machen oder eine Zahl einzutragen. Möglicherweise rechnet aber auch das Steuerprogramm falsch.
Es sollte einfach mal die Plausibilitätsprüfung gestartet werden.

BARUL76

.

Hi,

danke für deine Antwort. Plausi-Prüfung sagt es wäre alles in Ordnung. Die eingegebenen Daten wurden auch nochmal kontrolliert. Ist es denn üblich, daß bei einem Kirchenaustritt während des Jahres Steuern nachgezahlt werden müssen?

Ich bin da etwas verwirrt!

Gruß,
Daniel

Servus Daniel,

zur vielleicht etwas weiter gehenden Klärung des Sachverhaltes:

Wie hoch ist denn der Betrag der festzusetzenden KiSt und wie hoch ist der Betrag der einbehaltenen KiSt? Daraus ließe sich etwas leichter ersehen, ob und in welchem Umfang die Nachzahlung mit der KiSt zu tun hat.

Je nach Bundesland ruht die KiStpflicht nicht unmittelbar mit dem Austritt, sondern erst einen Zeitraum von X (X richtet sich nach dem Bundesland) Monaten später. Wenn der KiSt-Einbehalt gleich mit dem Zeitpunkt des Austrittes nicht mehr vorgenommen worden ist, kann es tatsächlich zu einer Nachzahlung kommen. Ein vierstelliger Betrag Nachzahlung allein an KiSt und nur aus diesem Grund würde aber einen fünfstelligen Betrag an KiSt für den ganzen Veranlagungszeitraum voraussetzen, d.h. überschlägig einen sechsstelligen Betrag an ESt und dito oder siebenstelligen Betrag an zu versteuerndem Einkommen. Ist das denn gegeben?

Schöne Grüße

MM