Guten Tag,
ich bin etwas verwirrt bezüglich der Berechnung des Nettolohns aus dem Bruttolohn.
Konkreter Anlass war, dass mir verschiedene im Internet verfügbare „Brutto-Netto“-Rechner verschiedene Ergebnisse bezüglich der Sozialabgaben lieferten, obwohl ich immer die gleichen Angaben machte.
Folgende Links sind gemeint:
http://paul.schubbi.org/cgi-bin/oed/rechner?tarif=%C4
http://www.nettolohn.de/index.php
Man wähle bei obigem Rechner einfach „Arzt“ und Lohnstufe 1, bei zweitem Rechner gibt man einfach mal 3600 Brutto ein und macht ein Häkchen bei „Nettoberechnung hinzufügen“ .
Mir ist bewusst, dass ersterer Rechner noch die VBL-Abgabe abzieht, dennoch werden recht unterschiedliche Sozialabgaben aufgeführt.
Mir scheint, dass dies mit dem „steuerpflichtigen Brutto“ und „sozialversicherungspflichigen Brutto“ in erstem Rechner zusammenhängt, welches höher ist als das eingegebene Brutto…Wie kann sowas sein?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Gruss, Abraxas
Servus,
Mir scheint, dass dies mit dem „steuerpflichtigen Brutto“ und
„sozialversicherungspflichigen Brutto“ in erstem Rechner
zusammenhängt,
ja, tut es
welches höher ist als das eingegebene
Brutto…Wie kann sowas sein?
Das hat mit dem Tarif Öffentlicher Dienst zu tun. Welche Bezüge genau da zum „Grundgehalt“ (schon der Begriff lässt ziemlich tiefe Dschungel vermuten) dazukommen, d.h. in welchem Umfang es sich schlicht um ein höheres Brutto handelt, das ausgehend vom „Grundgehalt“ noch mit Mürzzuschlag, Schuhsohlenabnutzungsgeld, Kittelwaschzuschuss, Gardinenprämie, Verlobungsgeld, Leberwurstgeld, Zahnalterungsausgleich, Wochenendsbetthupferl etc. versehen wird, und in welchem Umfang da etwa steuerpflichtige Sachbezüge oder Zahlungen durch den AG an Dritte (z.B. steuerpflichtige Vorsorgeaufwendungen) eine Rolle spielen, hab ich nicht eruiert.
Wichtig ist eines: Für gewöhnliche Sterbliche, die einfach bloß ein Bruttogehalt haben, ohne Mürzzuschlag und Leberwurstgeld, ist der erste der verlinkten Rechner nicht geeignet. Außerdem: „Öffentlicher Dienst“ ist fast so gemein zu rechnen wie Baulohn. Wer sich nicht unbedingt mit diesen bizarren Tarifkonstrukten einlassen muss, lässts besser sein.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort.
Ich verstehe das nun also so, dass ersterer Rechner meint irgendwelche anderen Bezüge auf den Bruttolohn aufschlagen zu müssen und geht dann von diesem neuen Brutto aus.
Nur: Warum erhält man (auch ohne VBL-Abschlag) dann in ersterem Rechner trotz höherem steuerpflichtigen Brutto einen niedrigeren Lohn? Er zieht ja die ganzen Abgaben - die er aus dem stpfl Brutto errechnet - von dem eingegebenen Brutto ab (zieht also die Prozente die er aus 3740 berechnet, von den 3600 ab). D.h. die „Zulagen“ wären sozusagen kontrapoduktiv und würden den Nettolohn mindern?!
Nun bin ich eigentlich mindestens genauso verwirrt wie vorher.
Gruss, Abraxas
Hallo nochmal,
Ich verstehe das nun also so, dass ersterer Rechner meint
irgendwelche anderen Bezüge auf den Bruttolohn aufschlagen zu
müssen und geht dann von diesem neuen Brutto aus.
Ja, und offenbar handelt es sich um Bezüge, die nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden - Leistungen des Arbeitgebers, die dieser an Dritte abführt, und/oder Sachbezüge.
Nur: Warum erhält man (auch ohne VBL-Abschlag) dann in
ersterem Rechner trotz höherem steuerpflichtigen Brutto einen
niedrigeren Lohn?
Vom „Grundgehalt“ werden die Abgaben abgezogen, die auf die jeweilige Bemessungsgrundlage für Steuer und Sozialversicherung berechnet sind. Insofern war meine Vermutung, es handle sich bei der Differenz zwischen „Grundgehalt“ und Steuer-/SV-Brutto um Zulagen, Zuschläge etc. nicht richtig. Diese Differenz kann sich in der dargestellten Rechnung nur aus (auf der genannten Seite nicht ausgeführten) Elementen ergeben, die zwar im Brutto dazukommen, aber nicht dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Bei einem normalen Sterblichen hätten Bezüge wie Dienstwagen, Kantinenessen etc., aber auch vermögenswirksame Leistungen und Beiträge zu einer zusätzlichen Altersversorgung, die nicht die Anforderungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt, einen solchen Effekt. Welche Bezüge dieser Art das im genannten Tarif sind, kann ich nicht sagen: Ich kenne ihn nicht, und muss hier an Spezialisten weitergeben. Der relativ kleine Teil, der steuerpflichtig und SV-frei abgerechnet wird, sieht nach Altersversorgung aus. Über die anderen Bezüge, die nicht zur Auszahlung an den Arbeitnehmer kommen, kann man ohne Detailkenntnisse des Tarifs bloß spekulieren.
Brauchst Du denn die Angaben zu einem Tarifgehalt im Öffentlichen Dienst? Anderenfalls würde es völlig ausreichen, den zweiten Rechner zu benutzen, den Du verlinkt hast.
Schöne Grüße
MM