Hallo,
für die Instandhaltung (Renovierung) eines Haus, daß unter Denkmalschutz steht, bekommt man von der Denkmalbehörde eine Bescheinigung zur Vorlage für´s Finanzamt.
Wo und wie trägt man in den folgenden Jahren die beglaubigten Kosten in die Steuererklärung ein ?
[ESt] erhöhte Absetzung bei Baudenkmalen § 7i EStG
Hi !
Absetzungen für Abnutzungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn das Baudenkmal zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.
Die besondere steuerliche Förderung für Baudenkmale besteht darin, dass die Kosten für die Erhaltung
- im Jahr der Maßnahme und den folgenden 7 Jahren zu je 9% (8*9=72%)
- in den folgenden 4 Jahren zu je 7% (4*7=28%)
als Aufwendungen angesetzt werden dürfen.
Ist das Baudenkmal Teil eines Betriebsvermögens, werden die Abschreibungen ganz normal im Jahresabschluss (Bilanz oder EÜR) erfasst.
Ist das Baudenkmal Teil des Privatvermögens und wird es vermietet, so gehören die Aufwendungen in die Anlage V. Im Jahr 2005 war auf der Seite 2 die Zeile 38 extra für diese erhöhten Abschreibungen vorgesehen.
Sollte das Baudenkmal nicht der Einkünfteerzielung dienen, z.B. weil ein Gebäude selbst bewohnt wird, sind die Aufwendungen für die Erhaltung NICHT steuerlich abzugsfähig.
BARUL76
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Sollte das Baudenkmal nicht der Einkünfteerzielung dienen,
z.B. weil ein Gebäude selbst bewohnt wird, sind die
Aufwendungen für die Erhaltung NICHT steuerlich abzugsfähig.
Das macht mich stutzig.
Gilt der § 10f EStG nicht mehr ?
http://bundesrecht.juris.de/estg/__10f.html
Zumindest in den Vordrucken für 2005 auf der Anlage FW ist dafür noch Platz:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266669_L2…
wundert sich der Petz
Würde auch den Angaben des Denkmalamtes wiedersperechen, wenn selbstbewohnte Denkmäler nicht steuerlich gefördert würden
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