EST Strafe vom Finanzamt zu erwarten?

Hallo,
Diese Jahr wird zum ersten mal eine Steuererklaerung rueckwirkend fuer die Jahre 2006/07/08/09 gemacht.
Das Problem ist nun, dass jemand 2006 3 Monate Arbeitslos war, nachdem er seine Ausbildung beendet hat. In diesem Jahr wurde aber keine Einkommenssteuererklaerung gemacht obwohl eine Verpflichtung dazu bestanden haette, denn ab 410 Euro haette ja eine abgegeben werden muessen. Aufgefordert wurde dieser jemand aber nicht vom FA. Die Information darueber stand nur im Leistungsbescheid vom AA welche aber zu der Zeit nicht verwertet werden konnte.

Hat man nun eine Strafe vom FA zu erwarten und kann die EST fuer 2006/07/08/09 ueberhaupt noch geltend gemacht werden?

Hallo,

es wird maximal einen Verspätungszuschlag geben, für die Jahre, für die wirklich Veranlagungspflicht vorlag.
Selbst wenn Hinterziehung/Verkürzung vorlag, könnten die Erklärungen (zumindest, sofern sie nicht jetzt vom FA angefordert sondern von selbst abgegeben wurden), eine strafbefreiende Selbstanzeige darstellen, so dass es keine Strafe gäbe. Evtl nachzuzahlende ESt muss natürlich gezahlt werden.

Gruß,
Markus

Evtl nachzuzahlende ESt muss natürlich gezahlt
werden.

…und die Zinsen darauf auch…