[ESt] Studienkosten nachträglich absetzbar?

Hallo,

vor kurzem wurde ich auf einen Artikel zur nachträglichen stuerlichen absetzbarkeit einens Studiums aufmerksam gemacht, zu finden unter https://www.e-fellows.net/show/detail.php/10607

Jetzt stellt sich mir nur die Frage, wie stellt man das an? Gibts dazu Formulare beim Finanzamt, oder sollte der Gang zum Steuerberater eingeschlagen werden?

Grüße,
Dirk

Hi,

schau mal 2 Threads weiter unten meine Antwort zur letzten Anfrage
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Verfahren: für jedes Verlustjahr und jedes Jahr welches auf ein Verlustjahr folgt ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies ist bei Verlusten mutmaßlich bis zum 31.12.2006 noch für die Jahre 2002ff. möglich.

Mfg vom

showbee

Können diese Verluste (vorweggenommene Werbungskosten?) auch von Studenten
„angesammelt“ und geltend gemacht werden?

Was gibt es da für Bedingungen?

Gibt es einen Link mit einer verständlichen Erläuterung dazu?

Gruß JoKu

Ich würde das mal insoweit korrigieren, als das es keine zeitliche Begrenzung gibt.

Ich würde das mal insoweit korrigieren, als das es keine
zeitliche Begrenzung gibt.

Hi,

vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber warum willst du die Festsetzungsverjährung ignorieren?

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

BFH XI R 33/04 sagt eindeutig
„Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.“

Also zumindest die 4 Jahresfrist sollte man beachten oder würdest du jetzt noch Verlustfeststellungsanträge für 1992 einreichen???

Fragend,

showbee

Kann sein, dass ich das folgende Urteil falsch umgesetzt habe:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechu…

Habe mich damit noch nicht beschäftigt…

Ich befasse mich auch gerade mit der Thematik: Festsetzungsverjährung (Abgabe der Steuererklärung) in der Regel 2 Jahre, aber man kann, um die Studienkosten geltend zu machen eine Verlustfeststellung beantragen (zeitlich unbegrenzt): BFH-Urteil vom 1.3.2006 XI R 33/04. und BFH-Urteil vom 12.6.2002, BStBl 2002 II, S.681. Verlustfeststellung klappt wohl nur, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde. Achtung, diese Regelung soll 2007 fallen bzw. es soll eine Feststellungsverjährung bei der Verlustfeststellung eingefügt werden