Jetzt stellt sich mir nur die Frage, wie stellt man das an? Gibts dazu Formulare beim Finanzamt, oder sollte der Gang zum Steuerberater eingeschlagen werden?
Verfahren: für jedes Verlustjahr und jedes Jahr welches auf ein Verlustjahr folgt ist eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Dies ist bei Verlusten mutmaßlich bis zum 31.12.2006 noch für die Jahre 2002ff. möglich.
BFH XI R 33/04 sagt eindeutig
„Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.“
Also zumindest die 4 Jahresfrist sollte man beachten oder würdest du jetzt noch Verlustfeststellungsanträge für 1992 einreichen???
Ich befasse mich auch gerade mit der Thematik: Festsetzungsverjährung (Abgabe der Steuererklärung) in der Regel 2 Jahre, aber man kann, um die Studienkosten geltend zu machen eine Verlustfeststellung beantragen (zeitlich unbegrenzt): BFH-Urteil vom 1.3.2006 XI R 33/04. und BFH-Urteil vom 12.6.2002, BStBl 2002 II, S.681. Verlustfeststellung klappt wohl nur, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde. Achtung, diese Regelung soll 2007 fallen bzw. es soll eine Feststellungsverjährung bei der Verlustfeststellung eingefügt werden