Hallo,
folgende Situation:
Ein Angestellter hat einen 40 Stunden Vertrag.
Nun will der AN nebenberuflich studieren.
Der AG stellt den AN für diese Zeit zum gleichen Lohn für vier Stunden frei. Er hat sozusagen nurnoch 36h, die anderen 4 h muss er nach bzw. vorarbeiten(vertraglich so geregelt).
Muss hier steuerlich etwas beachtet werden?
Gibts im Bezug auf das normale Angestelltenverhältnis und dem Studiumsbesuch sozalversicherungstechnisch etwas zu beachten?
Danke und Grüße