[ESt] Telefon: Grundgebühr absetzen?

Hallo,

ein Freiberufler (z.B. freier Journalist), der seinen Telefonanschluss beruflich und privat nutzt, kann die beruflichen Kosten ja als Betriebsausgaben angeben und dementsprechend von der Steuer absetzen. Bei ISDN ist der Nachweis der reinen Gespraechskosten ueber eine eigene Nummer ja auch einfach. Durch Nutzung von DSL und VOIP uebersteigen aber ja mittlerweile die Grundgebuehren teilweise die Nutzungsgebuehren. Frage ist nun, wie diese nach beruflich und privat aufgeteilt werden. Wuerden da z.B. die ISDN-Nachweise ueber die Gespraechsminuten der letzten Monate herangezogen und daraus ein „Verteilungsschluessel“ ermittelt, der auf die Grundgebuehren angewendet werden kann?
Wie koennte das bei den Internet-Kosten aussehen, wo sich der getrennte Nutzungsnachweis nicht so einfach fuehren laesst? (Muss da ein „Tagebuch“ ueber z.B. 3 Monate gefuehrt werden?)

Herzlichen Dank schon mal fuer Eure Antworten!

Petra

Hallo,

die Finanzverwaltung hat noch nicht auf die neuen technischen Möglichkeiten reagiert. Es gilt noch das BMF Schreiben vom 20.11.2001, BStBl 2001 I 993, also wie von dir beschrieben.

Viele Grüße
Cirwalda