Hallo,
ein Freiberufler hält sich während 89 Tagen geschäftlich im Ausland (Spanien) auf. Während dieser Zeit mietet er eine Wohnung, die er jedoch nur einen Monat nutzt. Die übrigen Tage übernachtet er in Hotels und bei Geschäftspartnern. In der Steuererklärung macht er die für Spanien geltenden Übernachtungspauschalen geltend. Das Finanzamt fragt nach den tatsächlichen Kosten, woraufhin der Steuerpflichtige einen Nachweis für die eine Monatsmiete aufbringen kann. Weitere Belege hat er im Hinblick auf den Ansatz der Pauschalen nicht gesammelt.
Das Finanzamt bescheidet nun, daß die Auslandsübernachtungen
nicht die Pauschalen in Anspruch genommen werden dürfen, rechnet die eine Monatsmiete auf 89 Tage hoch und setzt diese (geringeren) Kosten an. Im Bescheid wird dazu auf den Hinweis 40 zur Lohnsteuer-Richlinie 40 verwiesen, nach der eine ‚unverhältnissmäßige Besteuerung‘ damit vermieden würde. Die vom FA errechneten Kosten sind übrigens dreimal niedriger als der Ansatz über die Pauschalen. Kann man sich dagegen zur Wehr setzen?
Gruß - Daniel