[ESt] Umzug = Werbungskosten? - Fahrzeitverkürzung

Hi,
wenn jemand auf Grund eines Arbeitsplatzwechsels umzieht, kann man wie ich gelesen habe, die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen, wenn sich durch den Umzug der Fahrtweg deutlich verkürzt, z.B. um eine Stunde.

Wie wird nun entschieden, ob dies der Fall ist? Wenn sich z.B. die Fahrtstrecke von 230km (Hin+Rückweg) auf 95km verkürzt, ist dann der oben genannte Fall eingetreten?
Wenn der Umziehende jetzt durch Berufsbedingte Verkehrshinderungen für die 230km ganze 3 Std. braucht und für die 95km nur 1:20 Std., wie wird das vom Finanzamt festgelegt/geprüft, oder wird einfach auf der Steuererklärung angegeben, dass die Verkürzung so stattfand und das Finanzamt entscheidet dann, ob dies glaubwürdig ist??

Grüße

Ralph

Wäre nun noch interessant zu wissen, warum immer noch 95 km Entfernung übrigbleiben, wobei der Umzug doch beruflich veranlasst ist.

Der BFH hat mal entschieden, dass bei einer Zeitersparnis Weg zur Arbeit von tägl. insgesamt 1 Stunde, eine berufliche Veranlassung vorliegen kann.

Zieht man aber zur Freundin o. ä. ist keine berufl. Veranlassung erkennbar.

Wäre nun noch interessant zu wissen, warum immer noch 95 km
Entfernung übrigbleiben, wobei der Umzug doch beruflich
veranlasst ist.

Es sind ja nur 48 km Entfernung, weil man nicht umbedingt im tiefsten Ruhrpott wohnen will und ein Stück weiter die Mieten reichlich günstiger sind.

Der BFH hat mal entschieden, dass bei einer Zeitersparnis Weg
zur Arbeit von tägl. insgesamt 1 Stunde, eine berufliche
Veranlassung vorliegen kann.

Das genau war meine Frage, wer sagt denn, ob das wirkliche eine Stunde, oder nur 50 Minuten oder 1,5 Stunden sind? Wird das an Hand der km gerechnet??

Zieht man aber zur Freundin o. ä. ist keine berufl.
Veranlassung erkennbar.

Ist klar, aber wenn jemand im Monat seines Arbeitsplatzwechsels näher an seine Arbiet zieht, dann ist IMHOschon eine berufliche Veranlassung erkennbar?

Grüße

Ralph