[ESt] Umzugskosten bei ALG 2 steuerlich absetzbar?

Hallo,

eine Person hat im kompletten Jahr 2005 AlG II bezogen.

Er hat eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, welche der Agentur für Arbeit gemeldet war.

Die Person hat damals im Oktobar 2005 ein Schreiben von der Firma erhalten, dass eine, wenn er umzieht (in einen anderen Landkreis), Festeinstellung garantiert wird.

Die Person zog zum 01.11.2005 in einen anderen Ort in dem anderen Landkreis. Die Firma meldete allerdings Ende Januar 2006 Insolvenz an und leider wurde die Person bis zu diesem Datum nicht festeingestellt.

Kann, ohne Rücksicht auf die Insolvenzanmeldung und folglicher Nichteinstellung der Person, die Person diesen Umzug dennoch im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2005 absetzen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Marcel

Hallo Marcel,

die berufliche Veranlassung des Umzuges ist in der geschilderten Situation ziemlich eindeutig (falls es nicht noch ungenannte Einzelheiten gibt, die auf eine private Mitveranlassung schließen lassen - diese werden allerdings, wenn das zitierte Schreiben vorliegt, kaum intensiver geprüft werden).

Der „Minijob“ führt nicht zu ESt-pflichtigen Einkünften. Wenn bis Ende 2005 nur der „Minijob“ und ALG II da waren, gibt es keine positiven Einkünfte in 2005. Da die Umzugskosten in 2005 dadurch veranlasst waren, dass durch den Umzug in 2006 steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollten, kann der Werbungskosten-Überschuss unter Umständen zu negativen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Wenn sonst keine positiven Einkünfte vorliegen, werden die negativen Einkünfte in das Vorjahr zurückgetragen oder - auf Antrag! - ins Folgejahr vorgetragen.

Schöne Grüße

MM

Der „Minijob“ führt nicht zu ESt-pflichtigen Einkünften. Wenn
bis Ende 2005 nur der „Minijob“ und ALG II da waren, gibt es
keine positiven Einkünfte in 2005. Da die Umzugskosten in 2005
dadurch veranlasst waren, dass durch den Umzug in 2006
steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden sollten, kann der
Werbungskosten-Überschuss unter Umständen zu negativen
Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen. Wenn sonst
keine positiven Einkünfte vorliegen, werden die negativen
Einkünfte in das Vorjahr zurückgetragen oder - auf Antrag! -
ins Folgejahr vorgetragen.

Inwieweit hat das für die Person, die auch im ganzen Jahr 2004 AlG II bezogen hat negative Konsequenzen?

Was wäre für die Person am günstigsten?

Die Person befindet sich seit dem 01.07.2006 wieder in Festanstellung.

In welcher Höhe kann ein solcher Umzug (pauschal) geltend gemacht werden?

Servus,

Inwieweit hat das für die Person, die auch im ganzen Jahr 2004
AlG II bezogen hat negative Konsequenzen?

Falls aus irgendeinem Grund irgendwelche Einkünfte in 2004 vorlagen, würden dadurch die negativen Einkünfte aus 2005 per Rücktrag „verbraucht“, ohne dass sie sich steuerlich auswirken würden. Es ist also in jedem Fall nützlich, mit der Steuererklärung für 2005 eine Beschränkung des Verlustrücktrages auf Null zu beantragen - schaden tut das in keinem Fall, der Antrag ist maximal überflüssig.

In welcher Höhe kann ein solcher Umzug (pauschal) geltend
gemacht werden?

Pauschal siehts, glaube ich, eher eng aus: Sonstige Auslagen in Anlehnung Bundesumzugskostengesetz für einen Ledigen 561 €; Transport mit PKW pauschal 0,30 € pro Kilometer, eventuell Hin- und Rückweg, falls der PKW jemand anderem gehört und diesem die Auslagen ersetzt worden sind. Ein Tag Wohnungssuche: Kilometer mal 0,30 € (Hin- und Rückfahrt); Mehraufwand für Verpflegung bei über 14h Abwesenheit 12 €; Zeitungen, Anzeigenblätter pauschal z.B. 3 €; Telefon pauschal nach Verbrauch, wird vielleicht 2 € ausmachen.

Es kann sein, dass es noch weitere pauschale Ansatzmöglichkeiten gibt; vielleicht fällt noch jemandem was ein dazu.

Schöne Grüße

MM