Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zu Umzugskosten. Ich habe gesehen, dass am 1.11. schon ein ähnlicher Thread gestartet wurde, meine Frage ist aber inhaltlich etwas anders gelagert.
I)
Angenommen, jemand beginnt nach Beendigung seines Studiums am 1.12. ein Arbeitsverhältnis und muss dafür umziehen. Diese Person würde dann für 2006 zum ersten Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Da 2006 nur einen Monat lang eine Beschäftigung ausgeübt wurde, würde die Person die abgeführte Lohnsteuer ja ohnehin wieder komplett zurückbekommen. Könnten in einem solchen Fall die Kosten für den Umzug irgendwie mit ins nächste Jahr genommen und mit den Einkünften aus 2007 verrechnet werden? Falls ja, was müsste dafür getan werden?
II)
Kann mir jemand einen Link nennen, wo man nachlesen kann, welche Kosten im Detail (also z.B. Makler, Spedition, …) und in welcher Höhe bei einem Umzug aus beruflichen Gründen absetzbar sind und welche Voraussetzungen dafür jeweils gegeben sein müssen?
Vielen Dank & viele Grüße
Kerstin
Die Aufwendungen für einen Umzug sind in dem Jahr des finanziellen Abflusses gemäß § 11 EStG anzusetzen, ein Wahlrecht besteht insoweit nicht. Dann, wenn gezahlt wird, kann auch ein Ansatz erfolgen.
http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
Seite 15
Hallo Oerdiz,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Leider verstehe ich sie nicht ganz.
Die Aufwendungen für einen Umzug sind in dem Jahr des
finanziellen Abflusses gemäß § 11 EStG anzusetzen, ein
Wahlrecht besteht insoweit nicht. Dann, wenn gezahlt wird,
kann auch ein Ansatz erfolgen.
Ok, die Umzugskosten müssen also in der Einkommenssteuererklärung für das Jahr angegeben werden, in dem sie angefallen sind, soweit verstehe ich es. Aber wenn in diesem Jahr nichts „zu holen“ ist? Ist dann daraus ein Verlust ins nächste Jahr mitnehmbar, oder ist das Geld „futsch“?
Vielen Dank für Deine Mühe.
Viele Grüße
Kerstin
Die Umzugskosten als Werbungskosten können durchaus zu einem Verlust führen. Da jedoch schon ab Dez. Einnahmen erzielt werden, werden die Werbungskosten die Einnahmen wohl nicht übersteigen, so dass sie quasi verpufft sind.
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Servus Kerstin,
ein „Verlust“ = negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kann dann berücksichtigt werden, wenn in 2006 die Summe der Werbungskosten (z.B. Wohnungssuche, Bewerbungen, Umzug, Fahrten zur Arbeit, Fachliteratur, Kontoführung etc.) höher ist als die (Brutto)einnahmen aus der Tätigkeit (= bescheinigtes Steuerbrutto). Wenn keine anderen Einkünfte vorliegen, die damit verrechnet werden können, werden die negativen Einkünfte auf 2007 vorgetragen. Vorsicht, damit das geschieht, muss die Begrenzung des (sonst vorrangigen) Rücktrages auf 2005 auf Null beantragt werden!
Schöne Grüße
MM
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