[ESt] Umzugskosten pauschal steuerlich absetzbar?

Hallo,
nehmen wir an, A ist dieses Jahr umgezogen. Er hat sich dabei von seinen Freunden B und C helfen lassen. Weitere professionelle Hilfe und daraus resultierende Rechnungen liegen nicht vor.
Frage: Läßt sich in der nächsten Einkommenssteuererklärung von A pauschal eine Summe X als Werbungskosten für den Umzug geltend machen?

Hallo

soweit es den Arbeitsweg und die Km dahin , oder doppelte Haushaltführung überflüssig macht, um einiges verkürzt, die Experten werden das genau wissen.
Ansonsten ist es Privatvergnügen

LG
Der Mikesch

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Leider wurde der Grund des Umzugs nicht genannt. Ansonsten wäre bei einem nicht beruflichen Umzug der Ansatz als haushaltsnahe Dienstleistung möglich. Jedoch müsste dazu eine Rechnung vorliegen, was bei der Hilfe von Freunden nicht gegeben ist.

Leider wurde der Grund des Umzugs nicht genannt. Ansonsten
wäre bei einem nicht beruflichen Umzug der Ansatz als
haushaltsnahe Dienstleistung möglich. Jedoch müsste dazu eine
Rechnung vorliegen, was bei der Hilfe von Freunden nicht
gegeben ist.

Der Grund des Umzugs war daß A eine viel bessere Wohnung mit Garten und Carport und netten Nachbarn gefunden hat. Berufliche Gründe gab es nicht; abgesehen davon daß sich A in der neuen Wohnung besser auf den Streß in der Firma vorbereiten kann. Die Wohnung liegt auch nicht näher am Arbeitsplatz, sondern eher weiter und doppelte Haushaltsführung konnte A noch nie geltend machen.

Hallo,
Ja das geht. Hier sind die Pauschalen:
561€ für Ledige ohne Kinder, 808€ bei einem Kind, 1055€ bei zwei
1121€ für Verheiratete ohne Kinder, 1368€ bei einem Kind, 1615€ bei zwei
Es muß aber ein beruflich veranlasster Umzug sein. Das ist z.B. bei Wechsel des Arbeitsplatzes, bei erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und bei verkürzter Fahrt zur Arbeitsstelle der Fall

Gruß
Denis

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In dem Fall wären die Kosten für den Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Das geht jedoch nur, wenn eine Rechnung vorliegt und das ist bei Hilfe von Freunden ja nicht der Fall.

Somit ist ein Ansatz nicht möglich.

.

Ja das geht. …
Es muß aber ein beruflich veranlasster Umzug sein.

Hallo Denis,

man liest ZUERST immer den gesamten Thread! Der Ausgangsposter schrieb 20min vor dir:

Der Grund des Umzugs war daß A eine viel bessere Wohnung mit Garten
und Carport und netten Nachbarn gefunden hat. Berufliche Gründe gab
es nicht;

Ergo: deine Pauschalen gehen nicht!

Mfg vom

showbee

Hallo,

Der Grund des Umzugs war daß A eine viel bessere Wohnung mit Garten
und Carport und netten Nachbarn gefunden hat. Berufliche Gründe gab
es nicht;

Komm, wir wissen beide, dass das nicht immer so klar ist beim Umzug. Deswegen waren meine Stichpunkte mehr ein Gedankenanstoss, ob nicht doch einer der Punkte vorliegen könnte, der für einen beruflichen Umzug spricht. Begründung ist alles im Steuerrecht.

Ergo: deine Pauschalen gehen nicht!

Ergo: die Pauschalen nehmen

Denis

MOD Aufforderung zur Steuerhinterziehung
Hallo,

Ergo: deine Pauschalen gehen nicht!

Ergo: die Pauschalen nehmen

was dann eine Steuerhinterziehung darstellt, da der Sachverhalt nicht wahrheitsgemäß erklärt wird…

Sowas braucht der Fragende sicher nicht.

Schöne Grüße
Cirwalda

Sowas lernt man, wenn man Konz liest.