[ESt] Umzugskosten und Jahreswechsel

Hallo,

gewisse Kosten, die bei einem berufsbedingtem Umzug anfallen sind ja von der EKSt. absetzbar. Wie verhält es sich, wenn man z.B. am 1.1.2006 eine neue Stelle in einer 400 km entfernten Stadt annimt?

Da kann es ja vorkommen, dass manche Auwendungen noch in 2005 anfallen und manche in 2006. Bei welcher EKSt. Erklärung werden welche Kosten geltend gemacht? Gibt es Pauschalbeträge o.Ä.? In den FAQs habe ich zum Jahreswechesl nichts gefunden.

Gruß,
Albert

Hallo Albert,

§ 11 EStG mit dem Abflußprinzp ist da sehr eindeutig: Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.

ES können einerseits die tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden oder die Pauschale nach § 10 Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Diese betragen für Verh. 1121,- EUR oder für ledige 561,- EUR. Kinder erhöhen diesen Betrag. Die Pauschbeträge können jedoch erst bei Beendigung des Umzugs geltend gemacht werden.
Gruß
Michael

Hallo Michael

ES können einerseits die tatsächlich entstandenen Kosten
angesetzt werden oder die Pauschale nach § 10
Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Diese betragen für Verh.
1121,- EUR oder für ledige 561,- EUR. Kinder erhöhen diesen
Betrag. Die Pauschbeträge können jedoch erst bei Beendigung
des Umzugs geltend gemacht werden.

Genau das verstehe ich nicht 100%ig. Z.B. in 2005 fallen Fahrtkosten und Anzeigenkosten von 300 EUR an. In 2006 Maklergebühr etc. 800 EUR. Kann man jetzt in 2005 300 EUR absetzen und in 2006 800 EUR bzw. die Pauschale? (Wenn davon ausgegangen wird, dass die Wohnung am 1.2.06 bezogen werden kann.)

Gruß,
Albert