[ESt] Umzugskosten

Hallo Experten,

Angenommen, Person A hat bis Juli 2005 eine Ausbildung gemacht und nach der Prüfung bei einem anderen AG angefangen. Während der Ausbildung hatte A ein Zimmer in einem Wohnheim und musste nach Ausbildungsende dort raus und sich eine eigene Wohnung nehmen

Könnte A die Umzugskosten absetzen?
Was gibt A ggf. als Grund für den Umzug an? (erster Dienstantritt / AG-Wechsel)
Sollte A irgendwie nachweisen, dass das Wohnheim nur für Azubis war?
(Wohnheim und neue Wohnung sind in der gleichen Stadt, keine Verkürzung der Fahrtzeit)

Weiter angenommen, Person A hat vom Vormieter die EBK gegen Ablöse übernommen und möchte den Herd absetzen. Könnte A einfach den Höchstbetrag ansetzen, weil für die EBK ja ein Komplettpreis bezahlt wurde und der Wert der einzelnen Gegenstände vom Verkäufer nicht festgelegt wurde?

Danke

Raffi

[ESt] Auszug aus Studentenwohnheim
Hi !

Als Werbungskosten können Aufwendungen geltend gemacht werden, die "zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen " dienen. Aufwendungen für einen Umzug sind daher grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn der BEZUG der neuen Wohnung mit der Arbeit in Zusammenhang steht.
Der AUSZUG aus dem Wohnheim war nicht beruflich veranlasst. Auch bei Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit wäre dieser Auszug unvermeidlich gewesen. Es liegt also eine private Veranlassung vor.
Auch die Argumentation, dass das Wohnen im Wohnheim nur möglich war, weil man eine Ausbildung gemacht hatte, dürfte ins leere laufen. Wenn also bei der Argumentation nicht in irgendeiner Weise ein Grund gefunden wird, wieso man aus beruflichen Gründen (also Aufnahme der Tätigkeit) umziehen mußte, kommt ein Ansatz dieser Aufwendungen aus rechtlichen Gründen nicht in Frage. Damit scheidt auch der Ansatz einer EBK aus.
Vielleicht winkt aber ein Finanzbeamter diese Aufwendungen auch einfach durch. Ein Versuch kann also nicht schaden.

BARUL76

.

das war nicht die Antwort, die ich lesen wollte … trotzdem erstmal Danke

zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

hmm, Person A hat aber schon Monate vor dem Umzug den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und hätte den ohne Wohnung nicht antreten können, also diente es ja der Erhaltung der Einnahmen …
BTW, was versteht man denn dann unter „erster Dienstantritt“?

Vielleicht winkt aber ein Finanzbeamter diese Aufwendungen
auch einfach durch. Ein Versuch kann also nicht schaden.

Was passiert denn eigentlich, wenn man gegenüber dem FA falsche Angaben macht und es rauskommt, also nicht vorsätzlich sondern aus Unwissenheit?

Raffi

Hi !

Was passiert denn eigentlich, wenn man gegenüber dem FA
falsche Angaben macht und es rauskommt, also nicht vorsätzlich
sondern aus Unwissenheit?

Die Frage hast du jetzt nich im Ernst hier in einem öffentlichen Forum gestellt, oder?

Der Sachverhalt gibt nach den derzeitigen Angaben auch für den allerdümmsten Sachbearbeiter keinerlei Hinweise darauf, dass der Umzug beruflich veranlasst war. Wenn jetzt zusätzlich auch noch falsche Angaben gemacht werden, möchte ich persönlich nicht in der Haut des Steuerpflichtigen stecken.

BARUL76

.

Die Frage hast du jetzt nich im Ernst hier in einem
öffentlichen Forum gestellt, oder?

doch, hast es ja selbst gelesen

Der Sachverhalt gibt nach den derzeitigen Angaben auch für den
allerdümmsten Sachbearbeiter keinerlei Hinweise darauf, dass
der Umzug beruflich veranlasst war. .

widerspricht

Vielleicht winkt aber ein Finanzbeamter diese Aufwendungen auch einfach durch. :Ein Versuch kann also nicht schaden.

Wenn jetzt zusätzlich auch noch falsche Angaben gemacht werden, möchte ich
persönlich nicht in der Haut des Steuerpflichtigen stecken

Ich möchte wissen, was passiert wenn man UNWISSENTLICH (DAS HEIßT NICHT VORSÄTZLICH!!) falsche Angaben macht. Es wird ja wohl schon mal irgendjemand irgendwann einen Fehler gemacht haben, oder?

Außerdem hast du ja selbst empfohlen, es zu versuchen. Du willst also nicht in der Haut der Person A stecken, nachdem sie deinem Rat gefolgt ist. Also dann will ich aber auch nicht an dich / deinen AG geraten …

Raffi

Steuerhinterziehung
Hallo,

Barul hat richtig geantwortet, dass der Umzug nicht abziehbar ist. M.E. ist entscheidend, dass die neue Wohnung in der gleichen Stadt sich befindet. Berufliche Veranlassung ist schon gegeben, da ja erster Dienstantritt.

Barul wollte mit seiner etwas flapsigen Bemerkung nur darauf hinweisen, dass Steuererklärungen mit sehr kurzen Zeitvorgaben bearbeitet werden und da schon was aus Versehen „durchgewunken“ wird. Rechtlich ist das zwar falsch, aber es ist populär Beamte einzusparen und da sind auch Steuerbeamte dabei. Manchmal bleibt da einfach die Qualität auf der Strecke.

Wenn man unwissentlich Angaben macht und steuerliche Vergünstigungen beantragt, die einem nicht zustehen, so ist das ein recht normaler Vorgang. In Steuererklärungen sieht man das jeden Tag. Vieles wird auch nur „probiert“, ob es auffällt. Es ist für die Finanzbeamten sozusagen eine Abwehrschlacht.

Wir hatten hier schon Auseinandersetzungen über den Begriff Steuerhinterziehung. Diese liegt vor, wenn jemand mit Wissen und Wollen (=Vorsatz) unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern zu niedrig festgesetzt werden.

Hier bemühen wir uns immer, die Rechtslage darzustellen. Ab und zu flackert die raue Wirklichkeit des Steuerrechts auch mal auf. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

So o.k.?

Viele Grüße
C.

Der Sachverhalt gibt nach den derzeitigen Angaben auch für den
allerdümmsten Sachbearbeiter keinerlei Hinweise darauf, dass
der Umzug beruflich veranlasst war. .

widerspricht

Vielleicht winkt aber ein Finanzbeamter diese Aufwendungen auch einfach durch. :Ein Versuch kann also nicht schaden.

Wenn jetzt zusätzlich auch noch falsche Angaben gemacht werden, möchte ich
persönlich nicht in der Haut des Steuerpflichtigen stecken

Ich möchte wissen, was passiert wenn man UNWISSENTLICH (DAS
HEIßT NICHT VORSÄTZLICH!!) falsche Angaben macht. Es wird ja
wohl schon mal irgendjemand irgendwann einen Fehler gemacht
haben, oder?

Außerdem hast du ja selbst empfohlen, es zu versuchen. Du
willst also nicht in der Haut der Person A stecken, nachdem
sie deinem Rat gefolgt ist. Also dann will ich aber auch nicht
an dich / deinen AG geraten …

Raffi

Hallo,

Barul hat richtig geantwortet, dass der Umzug nicht abziehbar
ist. M.E. ist entscheidend, dass die neue Wohnung in der
gleichen Stadt sich befindet. Berufliche Veranlassung ist
schon gegeben, da ja erster Dienstantritt.

hmm, widerspricht sich das nicht. Wenn ein erster Dienstantritt gegeben ist (BTW weiß ich immer noch nicht, was genau darunter verstanden wird), dann kann man es doch absetzen, oder? Oder hätte Person A in einer anderen Stadt anfangen müssen. IMHO sollte es dem FA doch egal sein, in welcher Stadt man arbeitet

So o.k.?

ja, schon … mir ist auch klar, dass Steuerhinterziehung keine Seltenheit ist, aber das war auch nicht die Absicht. Besagte Person A hat nur bisher keine Steuererklärung gemacht und will dem FA natürlich nichts schenken (v.a. nicht sowas teures wie nen Umzug), aber nicht unnötig Probleme bekommen

Viele Grüße
Raffi