ESt und Todesfall

Einige Fragen:

a) Wenn eine verwitwete Frau verstorben ist, müssen ihre Erben (3 Söhne) sicherlich noch eine ESt-ERklärung für sie schreiben. (?)

b) Ist das erst nach Jahresende möglich, oder kann man das schon (auf den Formularen dieses Jahres) machen, wenn alle nötigen Unterlagen vorhanden sind?

c) Wer unterschreibt? Alle Erben oder reicht einer?
Falls einer als „Testamentsvollstrecker“ eingesetzt ist, unterschreibt der?

d) Wenn noch etwas nachzuzahlen ist: Müssen alle Erben gemeinsam zahlen, oder kann es einer erst mal den anderen vorlegen?

e) Was ist sonst noch zu bachten, was hier zu fragen vergessen wurde?

Gruß JoKu

Einige Fragen:

Einige Antworten:

a) Wenn eine verwitwete Frau verstorben ist, müssen ihre Erben
(3 Söhne) sicherlich noch eine ESt-ERklärung für sie
schreiben. (?)

ja, wenn die Voraussetzungen des § 46 EStG bzw. des § 56 EStDV erfüllt sind.

b) Ist das erst nach Jahresende möglich, oder kann man das
schon (auf den Formularen dieses Jahres) machen, wenn alle
nötigen Unterlagen vorhanden sind?

Die Einkommensteuer entsteht erst am 31.12. des Jahres um 24 Uhr, vorher kann man also keine Steuererklärung machen.
Jedenfalls nicht nach dem Gesetzeswortlaut.
In den Finanzämtern kann das Jahr aus technischen Gründen meist erst ab Februar bearbeitet werden, vorher abgeben nützt nix, außer dass man vielleicht als einer der ersten veranlagt wird.

c) Wer unterschreibt? Alle Erben oder reicht einer?
Falls einer als „Testamentsvollstrecker“ eingesetzt ist,
unterschreibt der?

Einer.
Zudem müssen (sollten) alle Erben unterschreiben, wer den Bescheid bekommen soll und auf welches Konto der eventuelle Erstattungsbetrag überwiesen werden soll.
Ansonsten muss das FA jedem Erben einen Bescheid zuschicken und den Erstattungsbetrag aufteilen.
Das macht dem FA keinen Spaß.

d) Wenn noch etwas nachzuzahlen ist: Müssen alle Erben
gemeinsam zahlen, oder kann es einer erst mal den anderen
vorlegen?

Wer zahlt, ist egal, das kannst auch du (oder auch ich) überweisen.
Die Erben sind jedenfalls Gesamtschuldner.
Wie die das untereinander regeln, ist deren zivilrechtliches Problem.

e) Was ist sonst noch zu bachten, was hier zu fragen vergessen
wurde?

Der Erklärung ist eine Kopie des Testaments oder des Erbscheins beizufügen, damit das FA die Erbfolge überprüfen kann.

Gruß

Petz

Hallo

kleine Anmerkung

Einer.
Zudem müssen (sollten) alle Erben unterschreiben, wer den
Bescheid bekommen soll und auf welches Konto der eventuelle
Erstattungsbetrag überwiesen werden soll.
Ansonsten muss das FA jedem Erben einen Bescheid zuschicken
und den Erstattungsbetrag aufteilen.

Erstattungsbeträge werden vom Finanzamt nicht aufgeteilt. Die Erbengemeinschaft wird aufgefordert, ein Konto mitzuteilen, auf das die Erstattung überwiesen werden kann. Wie sie das dann aufteilen, ist ihr Problem. Falls kein gemeinsames Konto mitgeteilt wird (im Zweifel sind die Unterschriften aller Miterben erforderlich), wird das Geld beim Amtsgericht hinterlegt. Dieses Verfahren kostet dann beim Amtsgericht Geld… Ich hab das schon durchgezogen. Als letzten Versuch schlage ich vorher noch das Konto des Steuerberaters als Erstattungskonto vor. Manche sind einsichtig, andere bekommen eine Erfahrung mehr.

Das macht dem FA keinen Spaß.

stimmt

Schöne Grüße
C.

Hallo,

das machen wir anders.

Wir behalten entweder ein, bis sich die Erben einigen, dann liegt es eben in Verwahrung.
Oder es wird prozentual an einzelne Erben erstattet, Aufteilungsmaßstab ist dann die Erbquote.

Meist werden die sich dann schnell einig :smile:

Gruß

der Petz