Einige Fragen:
Einige Antworten:
a) Wenn eine verwitwete Frau verstorben ist, müssen ihre Erben
(3 Söhne) sicherlich noch eine ESt-ERklärung für sie
schreiben. (?)
ja, wenn die Voraussetzungen des § 46 EStG bzw. des § 56 EStDV erfüllt sind.
b) Ist das erst nach Jahresende möglich, oder kann man das
schon (auf den Formularen dieses Jahres) machen, wenn alle
nötigen Unterlagen vorhanden sind?
Die Einkommensteuer entsteht erst am 31.12. des Jahres um 24 Uhr, vorher kann man also keine Steuererklärung machen.
Jedenfalls nicht nach dem Gesetzeswortlaut.
In den Finanzämtern kann das Jahr aus technischen Gründen meist erst ab Februar bearbeitet werden, vorher abgeben nützt nix, außer dass man vielleicht als einer der ersten veranlagt wird.
c) Wer unterschreibt? Alle Erben oder reicht einer?
Falls einer als „Testamentsvollstrecker“ eingesetzt ist,
unterschreibt der?
Einer.
Zudem müssen (sollten) alle Erben unterschreiben, wer den Bescheid bekommen soll und auf welches Konto der eventuelle Erstattungsbetrag überwiesen werden soll.
Ansonsten muss das FA jedem Erben einen Bescheid zuschicken und den Erstattungsbetrag aufteilen.
Das macht dem FA keinen Spaß.
d) Wenn noch etwas nachzuzahlen ist: Müssen alle Erben
gemeinsam zahlen, oder kann es einer erst mal den anderen
vorlegen?
Wer zahlt, ist egal, das kannst auch du (oder auch ich) überweisen.
Die Erben sind jedenfalls Gesamtschuldner.
Wie die das untereinander regeln, ist deren zivilrechtliches Problem.
e) Was ist sonst noch zu bachten, was hier zu fragen vergessen
wurde?
Der Erklärung ist eine Kopie des Testaments oder des Erbscheins beizufügen, damit das FA die Erbfolge überprüfen kann.
Gruß
Petz