[ESt] Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause

Guten Morgen,
wenn man einen Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz nach Hause hat,
wie muss man das bei der Einkommensteuer angeben, bzw. was muss man alles an- und abgeben?
Welche Unterlagen und welche Nachweise sind notwendig?

Vielen Dank für Hilfe!!!

Viele Grüße
Caro

Hallo Carolin,

in dem fiktiven Fall das ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur Arbeit einen Unfall hat sind dies Werbungskosten

  • in der Anlage N anzugeben
  • Tag & Uhrzeit
  • möglichst mit polizeil. Aufnahme
  • Schilderung wie´s passiert ist (kopie unfallbericht dürfte reichen)
  • direkter Weg zur Arbeit - Umwege zählen nicht!
  • Rechnung über Reperatur abzgl. Erstattung durch die Versicherung

Grüsse
Alex

Hi !

  • Schilderung wie´s passiert ist (kopie unfallbericht dürfte
    reichen)

Für die steuerliche Anerkennung ist der Unfallhergang (meist nur wegen Verursacherfeststellung wichtig) unerheblich. EInziges Kriterium für den Werbungskosten ist, dass es auf dem Arbeitsweg geschehen ist.

  • direkter Weg zur Arbeit - Umwege zählen nicht!

Auch hier darf man zumindest ein klitzkleinesbischen einschränken. Wenn also ein paar Nebenstraßen weiter die KiTa oder die Bank ist, darf man da noch ranfahren. Ein stundenlanger Einkaufsbummel, selbst wenn er auf dem Weg nach Hause liegt, dürfte den Rahmen allerings sprengen.

BARUL76

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Für die steuerliche Anerkennung ist der Unfallhergang (meist
nur wegen Verursacherfeststellung wichtig) unerheblich.
EInziges Kriterium für den Werbungskosten ist, dass es auf dem
Arbeitsweg geschehen ist.

Das ist aber schon wichtig. Wenn ein AN betrunken zur Arbeit fährt, dann gibts keine WK für einen Unfall.

  • direkter Weg zur Arbeit - Umwege zählen nicht!

Auch hier darf man zumindest ein klitzkleinesbischen
einschränken. Wenn also ein paar Nebenstraßen weiter die KiTa
oder die Bank ist, darf man da noch ranfahren. Ein
stundenlanger Einkaufsbummel, selbst wenn er auf dem Weg nach
Hause liegt, dürfte den Rahmen allerings sprengen.

Dazu BFH 13.3.96 BStBl II S 375; Nicht berücksichtigt werden können Folgen von Verkehrsunfällen auf einer Umwegstrecke, wenn diese aus privaten Gründen befahren wird, z. B. um ein Kleinkind vor Arbeitsbeginn in den Hort zu bringen.

Bei den Werbungskosten angeben, wurde ja schon gesagt.
Kurzer Bericht, was passiert ist, reicht (beim rausfahren aus der Garage leider das Tor nicht aufgemacht…). Sämtliche Belege dazulegen, evtl. Eigenbeleg für notwendige Telefonate, Taxi etc.

Wenns dem Finanzamt nicht langt, fragen die nach - aber wohl eher nur, wenn Du richtig hinlangst oder wenn der Beamte schlechte Laune hat :wink:

Gruss
Fridolinie

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