[ESt] Unfallkosten

Hallo!

Nach einen Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Versicherung stuft einen natuerlich hoeher - wenn der Schaden nicht zurueckkauft wird.

Sind die eigenen Unfallkosten (Abschleppkosten u.s.w.)und auch die
Schäden am gegnerischen Fahrzeug steuerlich absetzbar? Wenn
der Schaden von der Versicherung zurueckkauft wird um die
Schadensfreiheitsklasse nicht zu verlieren, sind die Kosten auch absetzbar? Wie sieht es mit den Kosten fuer ein neues Fahrzeug
(Gebrauchtwagen)?

Gruss
Heinz

Hi !

Wenn der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt (Fahrt zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause [Umweg ist privat], Dienstreise, etc.) erfolgte, können die direkten Unfallkosten (Abschleppen, Reparatur, Gerichtsverfahren [nicht: Bußgeld], Gutachter, …) als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Aufwendungen für ein neues Fahrzeug hängen nicht direkt mit dem Unfall zusammen und können daher von Angestellten nicht geltend gemacht werden.

BARUL76

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Hallo!

Wenn der Unfall auf einer beruflich veranlassten Fahrt (Fahrt
zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause [Umweg ist privat],
Dienstreise, etc.) erfolgte, können die direkten Unfallkosten
(Abschleppen, Reparatur, Gerichtsverfahren [nicht: Bußgeld],
Gutachter, …) als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend
gemacht werden.

Das sehe ich anders.
Ich gehe von einem Arbeitnehmer aus, der Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte mit den Entfernungspauschalen des §9 I Nr.4 EStG als Werbungskosten geltend macht.
Mit diesen Pauschalen sind m.E. alle Kosten für solche Fahrten abgegolten (§ 9 II), also auch Unfallkosten.
Anders wäre es, wenn der Unfall auf einer Dienstreise passiert wäre (gut: Bescheinigung des AG).

Hi !

Mit diesen Pauschalen sind m.E. alle Kosten für solche Fahrten
abgegolten (§ 9 II), also auch Unfallkosten.

Sowohl Rechtsprechung als auch Fachliteratur teilen allerdings deine Meinung nicht.

BARUL76