[ESt] Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben

Nehmen wir an, eine dauern getrennt lebende Ehefrau stimmt dem ex die Sonderausgaben der Unterhaltsleistungen zu. Nun muß sie ja ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und hat dadurch steuerrückzahlungen.

Kann Sie diese von Ihrem ex zurück verlangen ?

Vielen Dank

Hallo,

Nehmen wir an, eine dauern getrennt lebende Ehefrau stimmt dem
ex die Sonderausgaben der Unterhaltsleistungen zu. Nun muß sie
ja ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und hat dadurch
steuerrückzahlungen.

du meinst wohl eine Steuernachzahlung?

Kann Sie diese von Ihrem ex zurück verlangen ?

ja
zivilrechtlich ist es aber einfacher, wenn sie erst unterschreibt, wenn der Ehemann schriftlich zugesichert hat, diese Steuer zu übernehmen. Sonst muss man wegen dieser Frage nochmals streiten…

Viele Grüße
C.

Hallo C.

es wurde leider nichts unterzeichnet.

Ja die Steuernachzahlung. Wo steht den dies, das es so ist ?

Danke

Hallo,

dazu ein aktuelles Urteil
BGH XII ZR 108/02 vom 11.5.2005
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo110976…

Der Fall ist insoweit interessant, dass der Ausgleich für die Steuernachzahlung auch nachträglich geltend gemacht wurde.

M.E. müsste der Unterhaltspflichtige die Steuernachzahlung auch übernehmen.

Zu bedenken ist aber, dass viele Familiengerichte bei der Berechnung des Unterhalts den Realsplitting bereits einrechnen. Es muss also genau nachgeschaut werden, was beim Unterhalt berechnet wurde.

Im Zivilrecht bin ich absoluter Laie, deshalb empfehle ich dafür einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Viele Grüße
C.