[ESt] Unterstützungszahlung = zu verst.Einkommen?

Hallo,

eine Verständnisfrage - über eine Info würde ich mich sehr freuen:

Angenommen eine Person X erhält Unterstützungsleistungen der Eltern während des Studiums. Die Eltern setzen diese als Sonderausgaben auf Anlage Kind an.

Muss die Person X diese erhaltenen Zahlungen dann als Einkünfte in ihrer eigenen Steuererklärung angeben?

Mein Gefühl sagt mir: ja. (Wobei ich denke, dass diese zumindest progressionserhöhend wirken).

Ein Kollege meinte aber: nein - zumindest nicht, wenn nur die Pauschalen angesetzt wurden.

Wer hat Recht - und falls angeben, wo müssten diese genannt werden (meine Einschätzung wäre Zeile 38 des Mantelbogens, obwohl es ja eigentlich keine „Einkommensersatzleistung“ ist)?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Hier ist kein Ansatz als Sonderausgaben möglich. Nur ein Ansatz als außergew. Belastung besonderer Art lt. § 33a EStG wäre möglich, wenn den Eltern kein Kindergeld/Freibetrag mehr zusteht. Da das Kind studiert dürfte das nicht der Fall sein.

D. h. ein Ansatz dieser Unterhaltszahlungen ist nicht möglich, dafür muss der Unterhaltende diese Zahlungen auch nicht in seiner Erklärung angeben.

Möglich ist ein Freibetrag für auswärtige Unterbringung unter den Voraussetzungen des § 33a (2) EStG, wobei hier Einkünfte und Bezüge des Kindes gegengerechnet werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/

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