Hallo,
eine Verständnisfrage - über eine Info würde ich mich sehr freuen:
Angenommen eine Person X erhält Unterstützungsleistungen der Eltern während des Studiums. Die Eltern setzen diese als Sonderausgaben auf Anlage Kind an.
Muss die Person X diese erhaltenen Zahlungen dann als Einkünfte in ihrer eigenen Steuererklärung angeben?
Mein Gefühl sagt mir: ja. (Wobei ich denke, dass diese zumindest progressionserhöhend wirken).
Ein Kollege meinte aber: nein - zumindest nicht, wenn nur die Pauschalen angesetzt wurden.
Wer hat Recht - und falls angeben, wo müssten diese genannt werden (meine Einschätzung wäre Zeile 38 des Mantelbogens, obwohl es ja eigentlich keine „Einkommensersatzleistung“ ist)?
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank