Hallo,
nehmen wir mal an, ein fiktiver Steuerpflichtiger hat gerade seinen Einkommensteuerbescheid bekommen und ist äußerst verwundert über das, was am Ende erstattet wird. Im Prinzip handelte es sich sogar um eine Nachzahlung, wenn der Steuerpflichtige nicht Kapitalertragsteuer erstattet bekommen hätte.
Was die Kapitalerträge angeht, so waren die FSA nicht sehr gut verteilt und es fiel Kapitalertragsteuer in Höhe von 67,00 Euro + 3,64 Euro Soli an. Na gut, kann man ja mit der Steuererklärung bereinigen. Die Kapitalerträge des Alleinstehenden betrugen nur 618 Euro, sodass das FA diese 70,64 Euro als zuviel bezahlt anerkannte.
Nun aber das, was der Steuerpflichtige nicht versteht. Festgesetzt an ESt + Soli wurden 6.028,27 Euro. Abzug vom Lohn jedoch nur 5.981,85 Euro. Theoretische Nachzahlung also 46,42 Euro. Nur aufgrund der Erstattung der Kapitalertragsteuer konnte im Ergebnis eine Rückerstattung erreicht werden, und zwar 24,22 Euro.
Der Steuerpflichtige kann nicht verstehen, dass die Lohnsteuer so niedrig angesetzt wurde. Normalerweise bekommt der AN doch immer eine Erstattung. Der Steuerpflichtige ist Beamter, jedoch ohne freie Heilfürsorge (50 % Beihilfe, 50 % PKV). In den letzten Jahren gab es immer Erstattungen.
Hätte genau der gleiche Steuerpflichtige seine Kapitalerträge nur bei einer Bank erzielt und dort einen FSA über die volle Höhe eingereicht, so wäre nie Kapitalertragsteuer angefallen. In diesem Fall wäre er vom FA zu einer Nachzahlung verpflichtet worden. Dann wäre er besser damit gefahren, wenn er keine Steuererklärung gemacht hätte. Daher die Fragen:
- Wieso reicht die Lohnsteuer nicht zur Deckung der ESt-Last aus? Das Prinzip der Lohnsteuer ist doch, dass diese mindestens den tatsächlich zu erwartenden ESt-Betrag ausmacht.
- Musste der Steuerpflichtige eine ESt-Erklärung machen?
- Wenn nicht, wie ist es unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit zu sehen, wenn jemand, der keine Erklärung abgibt, finanziell besser wegkommt?
Gruß
Ultra