Hallo Schwede,
danke für die Info und den Link. Ich zitiere mal daraus:
Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 €.
Der Steuerpflichtige hat aber als Summe der Versicherungsbeiträge 2.834 Euro. Im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar sind davon laut Bescheid 2.001 Euro. Von niedrigen PKV-Beiträgen kann auch keine Rede sein, da Risikozuschlag, gegen den der Beamte seit langem kämpft, wobei dies wiederum ein anderes Thema ist. Hinzu kommen Unfallversicherung, Privathapftpflicht und PKW-Haftpflicht.
Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.
Für wen genau? Für alle Zeitsoldaten und Beamte? Wird das denn geahndet, wenn einer davon keine Erklärung abgibt?
Gruß
Ultra