[ESt] Unverständnis über niedrige Erstattung

Hallo,

nehmen wir mal an, ein fiktiver Steuerpflichtiger hat gerade seinen Einkommensteuerbescheid bekommen und ist äußerst verwundert über das, was am Ende erstattet wird. Im Prinzip handelte es sich sogar um eine Nachzahlung, wenn der Steuerpflichtige nicht Kapitalertragsteuer erstattet bekommen hätte.

Was die Kapitalerträge angeht, so waren die FSA nicht sehr gut verteilt und es fiel Kapitalertragsteuer in Höhe von 67,00 Euro + 3,64 Euro Soli an. Na gut, kann man ja mit der Steuererklärung bereinigen. Die Kapitalerträge des Alleinstehenden betrugen nur 618 Euro, sodass das FA diese 70,64 Euro als zuviel bezahlt anerkannte.

Nun aber das, was der Steuerpflichtige nicht versteht. Festgesetzt an ESt + Soli wurden 6.028,27 Euro. Abzug vom Lohn jedoch nur 5.981,85 Euro. Theoretische Nachzahlung also 46,42 Euro. Nur aufgrund der Erstattung der Kapitalertragsteuer konnte im Ergebnis eine Rückerstattung erreicht werden, und zwar 24,22 Euro.

Der Steuerpflichtige kann nicht verstehen, dass die Lohnsteuer so niedrig angesetzt wurde. Normalerweise bekommt der AN doch immer eine Erstattung. Der Steuerpflichtige ist Beamter, jedoch ohne freie Heilfürsorge (50 % Beihilfe, 50 % PKV). In den letzten Jahren gab es immer Erstattungen.

Hätte genau der gleiche Steuerpflichtige seine Kapitalerträge nur bei einer Bank erzielt und dort einen FSA über die volle Höhe eingereicht, so wäre nie Kapitalertragsteuer angefallen. In diesem Fall wäre er vom FA zu einer Nachzahlung verpflichtet worden. Dann wäre er besser damit gefahren, wenn er keine Steuererklärung gemacht hätte. Daher die Fragen:

  • Wieso reicht die Lohnsteuer nicht zur Deckung der ESt-Last aus? Das Prinzip der Lohnsteuer ist doch, dass diese mindestens den tatsächlich zu erwartenden ESt-Betrag ausmacht.
  • Musste der Steuerpflichtige eine ESt-Erklärung machen?
  • Wenn nicht, wie ist es unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit zu sehen, wenn jemand, der keine Erklärung abgibt, finanziell besser wegkommt?

Gruß
Ultra

Hallo!

Das ist ein Problem von Beamten bei der Einkommensteuererklärung 2010. Das ganze rührt aus dem Bürgerentlastungsgesetz. Im Rahmen dieses Gesetztes wurde es dem Bürger ermöglicht, seine ganze Krankenversicherungsbeiträge (soweit sie auf eine Basisversorgung entfallen) von der Steuer abzusetzen.

Im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch die Lohnsteuertabellen angepasst, weil man mehr absetzen konnte wurde auch gleich die Lohnsteuer ermäßigt. Der Bürger hat also mehr rausbekommen jeden Monat ab Januar.

Soweit so gut. Nun ist es bei Beamten aber so, dass die Krankenversicherungsbeiträge sehr sehr niedrig sind durch den Beihilfeanspruch. Es bedeutet im Endeffekt dass in der Lohnsteuertabelle mehr vorweg berücksichtigt wurde als der Beamte am Ende absetzen kann, weil er viel weniger Krankenversicherungsbeiträge bezahlt.

Dadurch kommt es zur Nachzahlung. Hier noch eine Fremdinfo dazu: http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/ne…

gruß

derschwede77

Hallo Schwede,

danke für die Info und den Link. Ich zitiere mal daraus:

Zeitsoldaten und Beamte, die keine gesetzliche Rentenversicherung zahlen und nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag von 1.900 €.

Der Steuerpflichtige hat aber als Summe der Versicherungsbeiträge 2.834 Euro. Im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar sind davon laut Bescheid 2.001 Euro. Von niedrigen PKV-Beiträgen kann auch keine Rede sein, da Risikozuschlag, gegen den der Beamte seit langem kämpft, wobei dies wiederum ein anderes Thema ist. Hinzu kommen Unfallversicherung, Privathapftpflicht und PKW-Haftpflicht.

Für sie besteht deshalb eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung.

Für wen genau? Für alle Zeitsoldaten und Beamte? Wird das denn geahndet, wenn einer davon keine Erklärung abgibt?

Gruß
Ultra

Hallo!

Die 2001 € dürften die Vorsorgepauschale nach altem Recht sein. Im Bürgerentlastungsgesetz wurde eine Günstigerprüfung eingebaut. Es wird geprüft ob das alte oder das neue Recht besser ist und das günstigere wird angewandt.

Ist unser fiktiver Steuerpflichtiger denn alleinstehend oder verheiratet?

gruß

derschwede77

P.S. und doch günstige Krankenversicherung. Schau mal was Otto-nicht-Beamter-normalo berappen muss…

Die 2001 € dürften die Vorsorgepauschale nach altem Recht
sein. Im Bürgerentlastungsgesetz wurde eine Günstigerprüfung
eingebaut. Es wird geprüft ob das alte oder das neue Recht
besser ist und das günstigere wird angewandt.

Ja, laut Bescheid wird die Rechtslage von 2004 angewandt.

Ist unser fiktiver Steuerpflichtiger denn alleinstehend oder
verheiratet?

Alleinstehend, Steuerklasse 1.

P.S. und doch günstige Krankenversicherung. Schau mal was
Otto-nicht-Beamter-normalo berappen muss…

Darüber könnte man jetzt lange diskutieren. Wobei der Steuerpflichtige zugibt, dass das Ganze in unserer Zwei-Klassen-Medizin auch seine Vorteile hat…

dann wurde evtl. die Anlage Vorsorgeaufwand nicht richtig ausgefüllt - Einspruch einlegen oder auch Antrag auf Änderung und auf die höheren KV/PV-Beiträge verweisen!

Lia

Ok, alles klar, der Steuerpflichtige wird auf jeden Fall mal Einspruch einlegen, damit die Sache geklärt wird. Das mit den Versicherungsbeiträgen versteht der Steuerpflichtige nämlich nicht. Es wurden alle Belege eingereicht. Am Ende wurden nur 2001 Euro anerkannt. Das sind gerade einmal 166,75 Euro pro Monat. Da ist allein schon die PKV deutlich höher, hinzu kommen noch die anderen Versicherungen.

Danke erstmal für die Hinweise.