Hallo Experten,
in der nachfolgenden Fallgestaltung bitte ich um eure Meinung:
Ein Firneneigner möchte ein Firmenfahrzeug, welches sich seit über 9 Jahren in der Firma befindet und natürlich voll abgeschrieben ist, veräussern.
Das Fahrzeug wurde bisher über die 1% Regel privat mitgenutzt.
Käufer des FZ ist der Firmeninhaber als Privatmann.
die Entnahme erfolgt zum Teilwert. Der Einfachheit halber würde ich den Marktpreis ansetzen. Einfach mal in Kleinanzeigen, mobile.de oder ebay.de recherchieren, was für den Wagen geboten wird. Wahlweise kann man auch http://dat.de/fzgwerte/pkwwert.rp.php3?sid=1&stamp=1… nutzen.
Der Entnahmewert ist Ertrag, der Restbuchwert (1,- EUR sicherlich) ist Aufwand. Ggf. ist die Entnahme auc umsatzsteuerpflichtig, hängt vom früheren Vorsteuerabzug ab (Kauf des Wagens vor 9 Jahren mit oder ohne VoSt Abzug?).
In der Ausgangsfrage ist von einer Firma die Rede. Handelt es sich dabei, so wie vom showbee vermutet, um ein Einzelunternehmen oder ist hier gar eine GmbH, AG oder ähnliches gemeint.
Sollte kein Einzelunternehmen vorliegen, sind die Antworten vom showbee noch mal zu überdenken.
9 mal 12 mal 1% macht ja irgendwie schon 108% des
Kaufpreises(Listenneupreis) versteuert.
Es stand auch frei, via Fahrtenbuchmethode nur den tatsächlichen Eigenverbrauch zu versteuern.
Wenn jetzt beim Verkauf noch n Mordsgewinn gemacht wird, weil
das Ding zum Schwackelistenwert raus muss, ist das ja wohl
echt 3 mal bezahlt, oder?
Aber Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung) soll den tatsächlichen Wertverzehr des Anlagegutes abbilden. Wenn nun der Buchwert unter dem tatsächlichen Wert liegt, dann sind ganz klar zu viel Abschreibungen geltend gemacht worden. Das zwar gesetzlich konform, aber im Gegenzug ist nun der Gewinn zu versteuern.