[ESt,USt] Buchhaltung bei einer Veranstaltung

Hallo,

Die Veranstalter eines Events und müssen dies ja logischerweiße *fg* auch in ihrem Geschäft buchen. Wie geht man dabei vor?

  • Eintritt
  • Getränke (usw.)

–> vor allem wegen der Mehrwertsteuer / Vorsteuer bei den Getränken etc. ??

Gruß,
Frank

Servus,

in § 12 UStG stehen die Umsätze, die ermäßigt besteuert werden. Wenn da „Event“ steht, glaube ich nicht, dass das zu § 12 Nr. 7 UStG passt. Wenn doch: Dann ist der Eintritt ermäßigt besteuert, aber nicht der Getränkeumsatz.

Vorsteuer: Wird so gebucht, wie sie ausgewiesen ist. Wenn die Belege formal in Ordnung sind. Aber der Biber-Bräu, der Wein-Metzger und der Bäcker Eisinger werden das schon richtig machen…

Schöne Grüße nach Abdera

MM

Nachfragen zu tatsächlicher Gestaltg Veranstaltung
Hi !

Ich hätte erst noch ein paar Fragen, bevor Antworten kommen können:

  • wer ist der Veranstalter (eine GbR, eine Person) und damit verbunden die Frage, ob es sich um eine einmalige Aktion (Abschlussball) oder um regelmäßige Aktionen handelt?
    Dies Fragen stellen darauf ab, ob umsatzsteuerlich überhaupt ein Unternehmer vorliegt.

  • Wie hoch wird der Umsatz (nicht Gewinn) pro Jahr sein?
    Diese Frage stellt einerseits darauf ab, ob möglicherweise die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG in Anspruch genommen werden kann? Andererseits soll auch geprüft werden, ob vielleicht die Buchführungsgrenzen (Art der Gewinnermittlung) des § 141 AO überschritten werden.

Nach Beantwortung dürfte hier eine bessere Klärung möglich sein.

BARUL76

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