{ESt,USt] gibt es steuerliches Recht für Künstler?

Hallo,

A ist Frührentner, hat also ein regelmäßiges Einkommen und vertreibt nebenbei Kunstwerke, die er selbst erstellt. Diese Kunstwerke werden auch auf Ausstellungen zum Verkauf angeboten.
Die Einnahmen betragen ca. 10 000 € im Jahr.

Was muss A steuerlich beachten, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt bekommt ? Muss es auch ein Gewerbe anmelden ?

Danke und Gruß, Marsi

Die Tätigkeit muss beim Finanzamt angemeldet werden. Evtl. sind sogar Vorauszahlungen zu leisten. Die Einnahmen allein reichen für eine Beurteilung jedoch nicht aus, es müssen die Einkünfte ermittelt werden, d.h. Einnahmen ./. Werbungskosten = Einkünfte.

Mit Umsatzsteuer hat man hier schon deshalb nichts zu tun, wenn die Einnahmen unter 17.500 € verbleiben.

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gibt es hier als download (pdf):

http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…

Muss es auch ein Gewerbe anmelden ?

Danke und Gruß, Marsi

hallo,

nein es muss kein gewerbe anmelden, da nur eigene kunstwerke verkauft werden - es handelt sich also um eine künstlerische tätigkeit, aber man sollte diese beim finanzamt anmelden, wie in der anderen antwort auch schon treffend bemerkt

gruß inder

Korretkur: ich meinte natürlich Einkünfte = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben.