Kaufmann K nutzt das Auto nur zu ca. 30 % geschäftlich.
Nach meinem Wissen ist derzeit die Rechtslage so, dass ein Firmenauto über 50% geschäftlich genutzt werden muss, um zu allen steuerlichen Effekten zu führen.
Es bietet sich Kaufmann K daher nur die Option, das Auto privat zu erwerben, und für geschäftlich damit gefahrenen Kilometer den derzeit gültigen Satz - ich glaube 30 Cent pro Km - anzusetzen, oder das Auto eben zu mehr als 50% geschäftlich zu nutzen.
Da es mir unwahrscheinlich erscheint, dass ein Kaufmann nur sehr wenige Kilometer geschäftlich fährt, aber sehr viele Kilometer privat, dies hier aber sowieso nur eine theoretische Betrachtung darstellt, könnte Kaufmann K sich alternativ zwei Autos zulegen, eines das er nur privat fährt und eines das er zu mehr als 50% geschäftlich fährt.
Falls er das geschäftliche 100%ig nur geschäftlich nutzt, kann er sich das Führen eines Fahrtenbuches für seine Autos dann sparen.
Wir nehmen an, dass K das Auto nur zu ca. 30 % geschäftlich
nutzt.
Hallo,
hier wäre der Kauf als Privatier i.d.R. empfehlenswert, da ein privater Nutzungsanteil von 70% nicht mehr mittels Pauschalierung (sog. 1%-Methode) abgeltbar ist. Insoweit wäre hier zwingend ein umfassendes Fahrtenbuch zu führen um private Anteile aus den Betriebsausgaben herauszurechnen.
Einfacher ist es, einfach die tatsächlichen 30% betrieblicher Fahrten gesondert aufzuzeichnen und mittels der Pauschale von 30Cent je Km anzusetzen.
I.d.R. kommt man mit 30Ct ganz gut hin, wenn man mehr nachweisen kann, geht das auch. Hierzu müsste man sämtliche Ausgaben rund ums Auto allerdings aufzeichnen und belegen können um dann einen individuellen Km-Satz zu ermitteln.
Wäre es möglich das Fahrzeug ins Betriebvermögen aufzunehmen
(geillkürtes) um sich die UmsatzSteuer zurückzahlen zu lassen?
Hallo,
ja, aber die Abrechnung ist anders.
Alle Privatfahrten werden dann mit 30 ct / km als Entnahme von
G.u.s.L. gebucht und versteuert?
so nicht!
Man nimmt alle Kosten des Kfz in die Ausgaben, also bucht bspw. 10.000 Euro Abschreibungen, 1.000 Euro Steuern und Versicherung und 5.000 Euro Sprit.
Je nach Lage kann von Einzelpositionen Vorsteuer gezogen werden (mutmaßlich nur Kauf, Sprit und Reparaturen).
Dann muss Fahrtenbuch geführt werden, weil man bei lediglich 30% betrieblich NICHT MEHR die 1% Methode nutzen darf.
Also ermittelt man bsp. 75% Privatanteil mittels Fahrtenbuch, dann müssen jeweils 75% der Gewinnminderung wieder rückgängig gemacht werden.
Hier 7.500 Abschreibung, 750 Steuern&Versicherung und 3.750 Sprit. Also wohl 12.000 Euro. Davon widerum ist auf 11.250 Euro USt aufzuschlagen, weil lediglich auf 750 kein Vorsteuerabzug war.