[ESt, USt] Welche Steuern bei privaten Massagen

Hallo zusammen

Situation:
Person A hat eine Ausbildung als Masseur und möchte private Behandlungen anbieten (mit dem Ziel des Zuverdiensts, nicht des Lebensunterhalts).
Fragen:
* Müssen dabei Steuern abgegeben werden?
* Gibt es einen Freibetrag der nicht Steuerpflichtig ist?
* Muss Person A eine Rechnung ausstellen?

Und macht es einen Unterschied ob Person A

  1. arbeitslos
  2. Arbeitnehmer
    ist? Und wenn ja, inwiefern?

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum für diese Fragen :smile:

Schönen Gruß,
Florian

Hallo,

Situation:
Person A hat eine Ausbildung als Masseur und möchte private
Behandlungen anbieten (mit dem Ziel des Zuverdiensts, nicht
des Lebensunterhalts).
Fragen:
* Müssen dabei Steuern abgegeben werden?

Abgegeben nicht, aber bezahlt :smile: (wenn ein Gewinn entsteht)

* Gibt es einen Freibetrag der nicht Steuerpflichtig ist?

Nein !

* Muss Person A eine Rechnung ausstellen?

Nein, er muss aber den Gewinn (trotzdem)versteuern

Und macht es einen Unterschied ob Person A

  1. arbeitslos
  2. Arbeitnehmer
    ist? Und wenn ja, inwiefern?
  1. Je nach Gewinnhöhe fallen vielleicht gar keine Steuern an.
  2. Der Gewinn erhöht das zu versteuernde Einkommen und dadurch müssen mehr Steuern gezahlt werden.

Gruß

petz