Ein Selbständiger möchte einen Bekannten ab und zu nach Bedarf (höchstens 10 mal im Jahr) in geringem Umfang beschäftigen. Dieser ist Angestellter im öffentlichen Dienst und würde die Hilfe für den Selbständigen als einzige Nebenbeschäftigung betreiben. Damit ist er doch kein Gewerbetreibender, oder?
Die Kosten für diese Leistungen möchte der Selbständige natürlich ordentlich verbuchen und bei der Steuer angeben.
Muss dieser Mensch sich jetzt irgendwo anmelden oder kann er Rechnungen schreiben und gibt die Einkünfte mit seiner Steuererklärung an? Muss auf den Rechnungen nicht die USt vermerkt sein bzw. dass sie nicht zu leisten ist?
Dieser ist Angestellter im öffentlichen Dienst und würde die
Hilfe für den Selbständigen als einzige Nebenbeschäftigung
betreiben.
Damit ist er doch kein Gewerbetreibender, oder?