[ESt,USt] wie Leistung vom Nebenjobler abrechnen?

Hallo,

Ein Selbständiger möchte einen Bekannten ab und zu nach Bedarf (höchstens 10 mal im Jahr) in geringem Umfang beschäftigen. Dieser ist Angestellter im öffentlichen Dienst und würde die Hilfe für den Selbständigen als einzige Nebenbeschäftigung betreiben. Damit ist er doch kein Gewerbetreibender, oder?
Die Kosten für diese Leistungen möchte der Selbständige natürlich ordentlich verbuchen und bei der Steuer angeben.
Muss dieser Mensch sich jetzt irgendwo anmelden oder kann er Rechnungen schreiben und gibt die Einkünfte mit seiner Steuererklärung an? Muss auf den Rechnungen nicht die USt vermerkt sein bzw. dass sie nicht zu leisten ist?

Danke für die Auskunft,
Wendelline

Auch hallo.

Bei Einkünften müsste eine Grenze zur Besteuerung herrschen: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

mfg M.L.

[LoSt] möglicherweise Mini-Job
Der Selbständige könnte der Bekannten als Minikob beschäfteigen. Entweder im Rahmen eines 400€-Jobs oder als 50-Tage-Job.
Der 50-Tage-Job hat keine Beschränkung beim Gehalt.
[http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/m…](http://www.minijob-zentrale.de/coremedia/generator/mjzportal/de/minijob/2 arbeitgeber/1 geringfuegige__beschaeftigung/InhaltsNav,N=12136-12128-12422-12856.html)

Die Kosten für diese Leistungen möchte der Selbständige
natürlich ordentlich verbuchen und bei der Steuer angeben.

Der Arbeitgeber muss seinen ARbeitnehmer bei der www.minijob-zentrale.de anmelden.

Dieser ist Angestellter im öffentlichen Dienst und würde die
Hilfe für den Selbständigen als einzige Nebenbeschäftigung
betreiben.
Damit ist er doch kein Gewerbetreibender, oder?

Er ist mit Minikob kein Gewerbetreibender.

Ein Angestellter im öffentlichen Dienst muss aber seinen Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung informieren:
http://www.klicktipps.de/minijob_400euro.htm#nebenjob

Gruß JoKu