Hallo,
folgender Fall. Da wäre ein Ehepaar (Zusammenveranlagung). Beide Arbeitnehmer. Beide ganz „normaler“, monatlicher LSt-Abzug lt. Lohnsteuerbescheinigung. Sobald man die LSt-Bescheinigungen in ein Est-Programm eingibt, dann rechnet das Programm eine saftige Nachzahlung (ca. 1000,-).
Warum?
Die Est-Belastung muss doch durch den mtl. LSt-Abzug abgegolten sein!?!
Wenn man die mtl. einbehaltene Lst anhand einer LSt-Tabelle vergleicht, ist die Höhe des LSt-Abzugs in Ordnung. Also wohl kein Fehler des Lohnbüros, welches die Abrechnungen erstellt hätte.
Warum diese Differenz?
Hier noch ein paar Daten lt. LSt-Bescheinigung:
Ehemann (Steuerklase 3, kein KFB, konfessionslos): BAL 27850,-
LSt 1053,96
Ehefrau (Steuerklasse 5, kein KFB, konfessionslos ): BAL 8747,-
LSt 1095,87
Soli 27,58
Est-Programm: z.v.E.*: 30372,- Euro
Steuer f. 2009: 3014,- Euro
Soli 2009: 165,77 Euro
Differenz (Nachzahlung): 1002,-Euro
WARUM ENTSPRICHT DER LOHNSTEUERABZUG NICHT DER EST-BELASTUNG???
* 27850(-920 abzgl.AN-PB)
+8747(-920)
-4313 Vorsorgepauschale
-72 (Sonderausgaben-PB)
=30720 zu versteuerndes Einkommen
Da ist jemand völlig ratlos :-p
Danke für Antworten und liebe Grüße