Können die Kosten in der Zeit Januar - Juni als Verlust aus
Vermietung angerechnet werden?
Das kommt darauf an, in wie weit noch eine Vermietungsabsicht bestand. Wenn durch Anzeigen in Tageszeitungen (oder ähnliches) die Vermietungsabsicht glaubhaft gemacht werden kann, ist dies möglich. Sollte aber bereits im Januar die Verkaufsabsicht öffentlich dokumentiert sein, wird die Absicht Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen zu wallen wohl nur noch schwerlich nachzuweisen sein.
Ist die Wohungsveräußerung ein Spekulationsgeschäft, weil