[ESt] Verlust Gewerbe mit AN-Einkünften verrechnen

Schönen Guten Tag an alle,

ein Einzelhändler schließt sein Ladengeschäft mit einem Verlustvortrag von 50.000 Euro, um eine Festanstellung anzutreten.

Kann nach Abmeldung seines Gewerbes der Verlustvortrag bei der Ermittlung der künftigen Einkommensteuer berücksichtigt werden?

Kann er das Gewerbe als Nebenerwerb behalten, wenn er z.B. gelegentlichen An- und Verkauf im Internet betreibt?

Vielen Dank,
Véronique

Tach…

  1. VV

Ja… er kann den VV bei seinen Einkünften nach § 19 absetzen, jednefalls bei einem VV in dieser Höhe.

  1. Nebentätigkeit
    Man schaue in den Arbeitsvertrag. Regelmäßig ist das untersagt oder setzt die Zustimmung des AG voraus.

Gruß

Ja… er kann den VV bei seinen Einkünften nach § 19 absetzen,
jednefalls bei einem VV in dieser Höhe.

Vielen Dank!
Noch eine Frage… Angenommen die Person hätte in den Folgejahren sehr geringe Einkünfte, verjährt/verfällt der VV dann irgendwann?

Noch eine Frage… Angenommen die Person hätte in den
Folgejahren sehr geringe Einkünfte, verjährt/verfällt der VV
dann irgendwann?

Hallo,

der Verlustvortrag wird gnadenlos vor- und somit „weg“-getragen.
Bspw. Verlustvortrag 50.000 Euro.

Bspw. jedes Jahr 2.000 Sonderausgaben und

Einkünfte
2007 10.000 Euro
2008 8.000 Euro
2009 10.000 Euro
2010 15.000 Euro
2011 20.000 Euro

–> in 2007 bis 2009 nimmt der VV um 28.000 Euro ab, auch wenn keine
(in 2008) bzw. so gut wie keine Steuer (2007 und 2009) anfällt, weil
man selbst ohne den VV schon unter dem Existenzminimum ist.

In 2010 und 2011 wirken sich dann die Rest aus, also in 2010 15.000
Euro und man zahlt keine Steuern (bleiben 7.000 für 2011) und in 2011
dann nur Steuern auf 7.000 weniger.

Den VerlustVORtrag kann man nicht beschränken.

Mfg vom

showbee

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