Person A hat einen ein-Mann-Betrieb für Nebenerwerb. Das überwiegende Einkommen kommt aus dem eigentlichen Beruf. Können Verluste aus dem Betrieb bei der Einkommensteuer aus dem Haupterwerb geltent gemacht werden?
das Finanzamt kennt keinen Haupt- und keinen Nebenerwerb, es kennt nur Steuern auf Einkünfte. Wenn in einer Einkunftsart Verluste anfallen, dann mindern die das insgesamt zu versteuernde Einkommen.
das Finanzamt kennt keinen Haupt- und keinen Nebenerwerb, es
kennt nur Steuern auf Einkünfte. Wenn in einer Einkunftsart
Verluste anfallen, dann mindern die das insgesamt zu
versteuernde Einkommen.
…sofern die Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Wenn auf Dauer keine positiven Einkünfte erzielt werden (Liebhaberei), werden die Verluste der privaten Lebensführung zugeordnet und können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Grüße, Peter
das stimmt so nicht - es kommt auf das wesen der tätigkeit an
wenn natürlich jemand mit der vermietung seines wohnmobiles nur verluste produziert ist das etwas anderes, als ob er eine fabrik für gummidichtungen kauft, und damit langjährige verluste erzielt
man kann nicht in jeden sachverhalt liebhaberei implizieren, sondern nur in solche, die einem hobby o.ä. nahekommen
gruß inder
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das stimmt so nicht - es kommt auf das wesen der tätigkeit an
wenn natürlich jemand mit der vermietung seines wohnmobiles
nur verluste produziert ist das etwas anderes, als ob er eine
fabrik für gummidichtungen kauft, und damit langjährige
verluste erzielt
man kann nicht in jeden sachverhalt liebhaberei implizieren,
sondern nur in solche, die einem hobby o.ä. nahekommen
Hallo inder,
ich habe nichts anders behauptet. Aus der Ausgangsfrage geht nicht hervor, worin dieser „Nebenwerwerb“ besteht, das kann ein langjähriger Verlustbetrieb für Gummidichtungen (keine Liebhaberei) ebenso sein wie die Vermietung des Campers (Liebhaberei). Ich habe nur klargestellt, dass nicht JEDER Verlust aus JEDER Tätigkeit steuerliche Auswirkung hat.
Grüße, Peter
sorry, wenn ichs falsch interpretiert habe, aber dein posting impliziert, dass jede unternehmung mit dauerhaftem verlust automatisch liebhaberei bedeutet und damit die verluste nicht anerkannt werden
s.u.
Wenn auf Dauer keine positiven Einkünfte erzielt werden
(Liebhaberei), werden die Verluste der privaten Lebensführung
zugeordnet und können steuerlich nicht geltend gemacht werden.
Grüße, Peter
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das Finanzamt kennt keinen Haupt- und keinen Nebenerwerb, es
kennt nur Steuern auf Einkünfte. Wenn in einer Einkunftsart
Verluste anfallen, dann mindern die das insgesamt zu
versteuernde Einkommen.
Hi Ralf,
das heist also wenn jemand 3000 Euro verdient (z.B. als Angestellter) und in seinem Nebenerwerbunternehmen (Selbstständiger Monteur) 1000 Euro minus im Monat hat, muss dieser nur 2000 Euro versteuern?
Die Quintessenz wurde richtig erkannt. Aber wie bereits weiter unten schon steht, haben Gesetzgeber und Rechtsprechung bei dieser Verlustverrechnung bestimmte Grenzen ausgearbeitet. Diese liegen in dem Bereich der Liebhaberei, wenn also auch auf Dauer nicht gewollt ist, dass Gewinne erzielt werden.
Sollten die Verluste nur anfallen, weil es sich um die Neuaufnahme einer Tätigkeit handelt, dürfte es unproblematisch sein.