Bei einem Ehepaar hat die Frau, die sich in Mutterschutz befindet und keinem festen Arbeitsverhältnis derzeit nachgeht, ein Kleinstgewerbe, bei dem sie Verlust schreibt.
Ihr Mann ist Angestellter. Das Gewerbe läuft nur auf ihren Namen und wurde vor der Heirat gegründet.
Kann der Verlust am jahresende nun bei einer gemeinsamen Veranlagung geltend gemacht werden oder muss hierfür der Ehemann auch im Gewerbeschein mit eingetragen sein, damit er dann den Verlust geltend amchen kann? Frau hat ja keine Lohnsteuer gezahlt bzw. kein Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit.
Kann eine Gewerbeänderung auch rückwirkend gemacht werden?
Bei einem Ehepaar hat die Frau, die sich in Mutterschutz
befindet und keinem festen Arbeitsverhältnis derzeit nachgeht,
ein Kleinstgewerbe, bei dem sie Verlust schreibt.
Ihr Mann ist Angestellter. Das Gewerbe läuft nur auf ihren
Namen und wurde vor der Heirat gegründet.
Kann der Verlust am jahresende nun bei einer gemeinsamen
Veranlagung geltend gemacht werden oder muss hierfür der
Ehemann auch im Gewerbeschein mit eingetragen sein, damit er
dann den Verlust geltend amchen kann? Frau hat ja keine
Lohnsteuer gezahlt bzw. kein Einkommen aus einer
nichtselbstständigen Tätigkeit.
hi,
im rahmen der zusammenveranlagung werden die einkünfte der ehegatten in einen „topf“ geworfen - die verluste sind also zu verrechnen
Kann eine Gewerbeänderung auch rückwirkend gemacht werden?
Danke Euch Beiden! Also muss hier nicht hingegangen werden und der Ehepartner noch zusätzlich im Gewerbeschein einzutragen. Würde auch keinen Sinn amchen oder? Natürlich wenn man von einer gem. Veranlagung ausgeht. Wenn man eine getrennte amcht, macht es Sinn - richtig?
Danke Euch Beiden! Also muss hier nicht hingegangen werden und
der Ehepartner noch zusätzlich im Gewerbeschein einzutragen.
Würde auch keinen Sinn amchen oder? Natürlich wenn man von
einer gem. Veranlagung ausgeht. Wenn man eine getrennte amcht,
macht es Sinn - richtig?
nein - völlig egal
was soll denn der ehepartner im gewerbeschein zu suchen haben - da gehört der rein, der das gewerbe betreibt, und nicht irgendjemand, bei dem die steuerliche auswirkung besser ist/ wäre