[ESt] Verlustvortrag immer voll verbrauchen?

Hallo zusammen,

jemand hat im Kalenderjahr 1999 einen vortragsfähigen Verlust i.H.v. 7500,00 DM.

Im Jahr 2000 liegt die Summe der positiven Einkünfte bei
11.000 DM, also unterhalb des Grundfreibetrages, es müssen keine Steuern gezahlt werden.

In 2001 betragen die positiven Einkünfte 37.000 DM.

Ist es in diesem Fall möglich, den Verlust aus 1999 nach 2001 vorzutragen oder muß er in 2000 angesetzt werden, obwohl hier keine Steuern anfallen? Gibt es Urteile dazu ?

Es dankt für jeden Hinweis,

MadMorphi

Hallo,

jemand hat im Kalenderjahr 1999 einen vortragsfähigen Verlust
i.H.v. 7500,00 DM.

Im Jahr 2000 liegt die Summe der positiven Einkünfte bei
11.000 DM, also unterhalb des Grundfreibetrages, es müssen
keine Steuern gezahlt werden.

Dann wird der Verlustvortrag von 7.500 hier aufgebraucht, es bleibt kein vortragsfähiger Verlust mehr übrig.

In 2001 betragen die positiven Einkünfte 37.000 DM.

Hat hier keinen Einfluss mehr, siehe oben.

Ist es in diesem Fall möglich, den Verlust aus 1999 nach 2001
vorzutragen oder muß er in 2000 angesetzt werden, obwohl hier
keine Steuern anfallen? Gibt es Urteile dazu ?

Er muss in 2000 eingesetzt werden, geht eindeutig aus § 10d Abs. 2 ESTG hervor: http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10d.html

Urteile gibt es nicht, da die Gesetzeslage eindeutig ist.

Gruß

Petz