Hallo,
ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir für einen Freund Tipps zu folgendem hypothetischen Sachverhalt geben könntet:
Aufwendungen für ein Erststudium sind ja seit 1.1.04 nur mehr als Sonderausgaben abziehbar, aber dafür bis zu satten 4.000 Euro pro Jahr.
Wenn eine Person in 2004 Student war und durch das abgeschlossene Studium in 2005 ein Angestelltenverhältnis antreten konnte, kann diese Person dann die in 2004 angefallenen Sonderausgaben für das Studium im Rahmen einer ESt-Erkl. 2004 geltend machen (keinerlei Einnahmen vorhanden) und das so entstehende negative zu versteuernde Einkommen dann als Verlustvortrag auf 2005 vortragen und dort mit dem Arbeitseinkommen verrechnen lassen? Oder fallen Sonderausgaben beim Verlustvortrag womöglich unter den Tisch?
Was, wenn die Kosten durch Pauschalen angesetzt wurden (z.B. pauschale Übernachtungskosten und VMA bei Auslandspraktikum) - würde das etwas ändern?
Und wenn diese Person nun in 2004 noch keine Steuernummer hatte, nicht beim FA gemeldet war, kann sie das in 2005 noch nachholen, um die 2004er ESt-Erkl abzugeben? Falls ja, bis wann ginge das (evtl. Ausschlußfristen) und wäre das Finanzamt am Wohnsitz zuständig, den die Person im Veranlagungszeitraum (also in 2004) hatte oder am aktuellen (in 2005 bei Abgabe der Erklärung)?
Vielen Dank im voraus für Antworten!
Viele Grüße,
Mark