[ESt] vermietete Eigentumswohnung = Werbungskosten

Hallo,
eine selbstgenutzte Eigentumswohnung (Bj. 52/Teilungserklärung von 1982) wird nach Ausschöpfung sämtlicher steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten freigezogen und vermietet. Die Wohnung ist noch mit zwei Hypotheken belastet. Meiner Meinung nach könnten nunmehr die anfallenden Schuldzinsen für die Hypothekendarlehen als weitere Werbungskosten geltend gemacht werden. Gleichzeitig bin ich der Auffassung, dass auch die lienere Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden kann. Ist meine Meinung/Auffassung richtig?

Gruß
Michael

Hallo Michael,

Zinsaufwendungen, soweit mit der Finanzierung des Objektes in Zusammenhang stehend, sind Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung. Ein Hindernis dürfte allenfalls sein, wenn das Hypothekendarlehen durch die Entnahme von Mitteln belastet worden ist, die nicht im Zusammenhang mit der Anschaffung des Objektes stehen.

Für die AfA spielt es wohl eine Rolle, welche erhöhten Absetzungen während der Zeit der Nutzung für eigene Wohnzwecke vorgenommen worden sind. Dem Baujahr nach geht es um einen 7b-Fall, bei dem sich die AfA meines Wissens auch bei Fremdvermietung weiterhin als 2,5 vH vom Restwert nach Ablauf der ersten acht Jahre nach Anschaffung/Fertigstellung berechnet.

Was hat sonst noch eine Rolle gespielt? 7d, 7h, 7i EStG?

Schöne Grüße

MM