Hallo und frohes neues Jahr,
da Arbeitszimmer bei nebenberuflicher Tätigkeit ab 2007 ja leider nicht mehr absetzbar sind, möchte ein Teilhaber einer GbR ein Zimmer seines Wohnhauses an die GbR vermieten.
Dass er die Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten versteuern muss, ist soweit klar.
Frage 1: sind vom Finanzamt Probleme/Nichtanerkennung zu erwarten?
Frage 2: da das Wohnhaus zu 50% seiner Lebensgefährtin gehört, muss/kann die Miete auch anteilig versteuert werden?
Gruß,
Werner
Hallo und ebenfalls frohes neues Jahr,
ich versuch mal mein Glück, was mir gerade so dazu einfällt:
da Arbeitszimmer bei nebenberuflicher Tätigkeit ab 2007 ja
leider nicht mehr absetzbar sind, möchte ein Teilhaber einer
GbR ein Zimmer seines Wohnhauses an die GbR vermieten.
Dass er die Mieteinnahmen nach Abzug der Kosten versteuern
muss, ist soweit klar.
Frage 1: sind vom Finanzamt Probleme/Nichtanerkennung zu
erwarten?
Wenn Ortübliche Miete, dann gibt´s selten Probleme, sobald die Miete unter 70% (oder waren es 75%?) der üblichen Miete fällt, erstellt das Finanzamt gerne eine sogenannte Überschuss-Prognosse (bedeutet, das Finanzamt will herausfinden, ob bei der Vermietung irgendwann Überschüsse herauskommen, ansonsten droht die „Liebhaberei“) Bei einer Miete unter 56% sind die Werbungskosten (Ausgaben die auf den vermieteten Teil entfallen) nur noch anteilig abzugsfähig.
Bin mir grad blos nicht so sicher ob die Vermietung beim Teilhaber zum sogenannten Sonderbetriebsvermögen zählt. Dadurch würde die Hälfte der Mieteinnahmen wieder als Sonderbetriebseinnahmen erfasst werden. Somit würde für diesen Teil keine Vermietungseinkünfte entstehen (sondern nur der Teil des Lebensgefährten siehe unten)
Das ist jetzt wieder so eine zivilrechtliche Geschichte bei der ich regelmäßig die GbR mit der Gemeinschaft verwechsel. Was unter Umständen zu einem anderen Ergebnis führen kann. (Aber vielleicht kann ein anderer Experte an meine Gedanken anknüpfen?) (Oder ich guck in meine schlauen Unterlagen-heut aber nicht mehr)
Frage 2: da das Wohnhaus zu 50% seiner Lebensgefährtin gehört,
muss/kann die Miete auch anteilig versteuert werden?
Der Teilhaber und die Lebensgefährtin stellen ebenfalls eine GbR da, und können somit das Arbeitszimmer nur gemeinsam vermieten. (Einkünfte entstehen zur Hälfte bei jedem der GbR)
Sonnige Grüße von Soni
Erstmal Danke für die Antwort. Das man ortsüblich vermieten muss und bei den Einnahmen der Lebenspartner zu berücksichtigen ist, hast du soweit beantwortet.
Bin mir grad blos nicht so sicher ob die Vermietung beim
Teilhaber zum sogenannten Sonderbetriebsvermögen zählt.
Dadurch würde die Hälfte der Mieteinnahmen wieder als
Sonderbetriebseinnahmen erfasst werden.
Falls dies so wäre, dann nach Abzug der Werbungskosten?
Die jedoch entscheidende Frage ist, ob das Finanzamt bei dieser Art der Vermietung Missgestaltung sieht oder nicht.
Gruß, Werner