angenommen Person A und Person B sind uneins über die Frage der steuerlichen Abseztbarkeit von Wohgebäude- und Hausratsversicherungen.
Person A sagt beide könnten in der Einkommenssteuererklärung 2005 geltend gemacht werden - Person B sagt nein.
1, Wer hat Recht?
2, Falls Person A Recht hat, wo und wie?
angenommen Person A und Person B sind uneins über die Frage
der steuerlichen Abseztbarkeit von Wohgebäude- und
Hausratsversicherungen.
Person A sagt beide könnten in der Einkommenssteuererklärung
2005 geltend gemacht werden - Person B sagt nein.
Wohngebäudeversicherung
-soweit für eigengenutzte Wohnung: nicht absetzbar
-soweit für vermietete Wohnung: anteilig absetzbar