[ESt] Versorgungsbezüge

Hallo,

Menschen, die eine Pension erhalten, bekommen - ähnlich wie Angestellte - am Jahresende eine Lohsteuerbescheinigung.

Dass Brutto, Soli und KiSt in die Anlage N eingetragen werden, ist klar.
Die Zahl bei „steuerbegünstigte Versorgungsbezüge“ (gleich hoch, wie das Brutto) ebenso.

Aber was ist mit der Zahl, die ganz unten in der Lohsteuerbescheinigung steht:
„Bemessungsgrenze für den Versorgungsftreibetrag“?
Was bedeutet sie und wo muss sie in der Steiererklärung hin?

Gruß JoKu

Hi joku,

das Alterseinkünftegesetz wird uns allen noch eine Menge Freude bereiten.

Es gibt jetzt den § 19 Abs. 4 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/BJNR010050934BJNE00…

Eingetragen wird der Betrag in Zeile 9 auf der Anlage N:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266334_L2…

Und warum man die Zahlen braucht, steht hier bei Fragen 2.11 und 2.12:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_1659…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_16590/DE/Service/Downloads/Abt IV/FAQ Alterseink_C3_BCnfte,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Gruß

Petz

Eingetragen wird der Betrag in Zeile 9 auf der Anlage N:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266334_L2…

Ups, da habe ich wohl nicht sorgfältig genug und ohne Lesbrille in der Anlage R geguckt.

Danke für diese und auch für die übrige Aufklärung!

Gruß
JoKu