Menschen, die eine Pension erhalten, bekommen - ähnlich wie Angestellte - am Jahresende eine Lohsteuerbescheinigung.
Dass Brutto, Soli und KiSt in die Anlage N eingetragen werden, ist klar.
Die Zahl bei „steuerbegünstigte Versorgungsbezüge“ (gleich hoch, wie das Brutto) ebenso.
Aber was ist mit der Zahl, die ganz unten in der Lohsteuerbescheinigung steht:
„Bemessungsgrenze für den Versorgungsftreibetrag“?
Was bedeutet sie und wo muss sie in der Steiererklärung hin?