Einen schönen Sonntag Euch allen!
Und noch ein paar Fragen zum fast ebensoschönen Formular EÜR - vielleicht kann hier etwas Licht ins Dunkel gebracht werden 
Angenommen ein Freiberufler hat bislang seine Einkünfte für die Anlage GSE formlos mit einer GuV errechnet. Nun will er die daraus resultierenden (nach Kostenarten aufgeteilten) Zahlen in die Anlage EÜR übertragen.
Was würde man ihm bei folgenden „Übertragungsproblemen“ raten können?
1. Betriebseinnahmen
Was ist mit erhaltenen Zinsen auf USt-Erstattungen - werden die nicht bei den Betriebseinnahmen aufgeführt oder kommen sie mit in Zeile 5?
2. Fahrt- und Reisekosten
Für Fahrtkosten gibt es ja Z26.
Aber angenommen der Freiberufler hat keinen eigenen PKW, sondern borgt sich zumeist einen oder fährt am liebsten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug und Flugzeug). Seine Kosten für Fahrten zu Kunden, auf Seminare etc. hat er bislang pauschal mit 30 Cent pro zurückgelegtem km angesetzt und als Ausgaben in die GuV übernommen.
Aber wo kommen die wohl in die EÜR hin? Nach den Erläuterungen offenbar auch in Zeile 26 („zusammen mit den Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel“).
Gehört hierzu dann neben Bus und Zug auch das Flugzeug, obwohl hier nur "Fahrt"kosten steht?
3. Raumkosten
Angenommen der Freiberufler hat kein häusliches Arbeitszimmer und seine Büroräume gemietet.
Dann kommt in Zeile 32 ja die Miete/Pacht, aber was ist mit Aufwendungen für Nebenkosten (Gas/Wasser/Strom…), Aufwendung für Renovierung und Instandhaltung etc., sonstige Raumkosten (z.B. Maklercourtage). Zeile 33 ist ja offenburg nur für Grundstücke, nicht die Geschäftsräume gedacht.
4. Sonstige Betriebsausgaben
Fachliteratur steckt zusammen mit Fortbildung in Zeile 47. Aber was ist mit Software und z.B. Lehrvideos, kommen die mit in Zeile 47 oder in Zeile 46 bzw. 49?
Und wohin würdet ihr Kopier-, Druck- und Fotoarbeiten stecken, Zeile 46 oder Zeile 49?
In Zeile 48 sind nur Rechts- und Steuerberatung und Buchführung aufgeführt, was aber ist mit einer bezogenen Unternehmensberatung? In Zeile 49 oder kommt die dann ganz nach oben in Zeile 17?
(Wenn Zeile 17, würden bei dieser Betrachtungsweise dann nicht auch bezogene Fortbildungsleistungen z.B. Honorare für Coach in Zeile 17 fallen statt in Zeile 47?)
Und zu guter Letzt:
Wohin kommen denn Säumnis- und Verspätungszuschläge auf die USt-Erklärungen - und sind gezahlte Zinsen auf Umsatzsteuernachzahlungen Schuldzinsen oder kommen die woanders hin?
Über Eure Meinung würde ich mich freuen, vielleicht ist es ja doch nicht so verwirrend, wie es aussieht 
Vielen Dank
und viele Grüße
Frank