Hallo zusammen,
folgende Frage:
Ein Schüler erbringt während seiner Schulausbildung eine einmalige Dienstleistung bei einer Firma.
Entsteht daraus die Pflicht für den Schüler, eine Steuererklärung abzugeben und diese einmalige Summe zu versteuern?
Gibt es dort Freibeträge, bis zu denen man davon oder von einer Versteuerung absieht.
Was für Konsequenzen können auftreten, wenn man diese einmalige Dienstleistung nachträglich versteuern muss?
Sind dort neben Nachbesteuerung noch Bußgelder zu erwarten, die das Versäumnis ahnden?
Vielen Dank für Klärung
Hallo,
Ein Schüler erbringt während seiner Schulausbildung eine
einmalige Dienstleistung bei einer Firma.
Entsteht daraus die Pflicht für den Schüler, eine
Steuererklärung abzugeben und diese einmalige Summe zu
versteuern?
im Prinzip ja, aber…
Wie hoch war die Vergütung? Die Größenordnung sollten wir schon wissen.
Gibt es dort Freibeträge, bis zu denen man davon oder von
einer Versteuerung absieht.
ja, einige kleinere Beträge, maßgeblich ist vor allem der Grundfreibetrag.
schau mal in den FAQ:1279
Das ist zwar ein Beispiel für Lohn, aber bei kleinen Größenordnungen kann man erkennen, dass keine Steuer entsteht.
Was für Konsequenzen können auftreten, wenn man diese
einmalige Dienstleistung nachträglich versteuern muss?
eigentlich keine, außer der Steuernachzahlung selbst. Eventuell ein Verspätungszuschlag, aber bei erstmaliger Versäumnis wird der oft nicht festgesetzt.
Sind dort neben Nachbesteuerung noch Bußgelder zu erwarten,
die das Versäumnis ahnden?
Handelt es sich um ein Honorar in Höhe von 100.000,-€ aufwärts?
Nee, im Normalfall wird kein Bußgeld festgesetzt.
Viele Grüße
C.