Hallo liebe Fachmenschen,
Person A hat privat eine Software entwickelt, die er auch auf seiner Homepage zum kostenlosen download anbietet.
Person A bekommt von Firma B ein Angebot, nachdem Firma B eben diese Software von ihrer Homepage aus zum Download anbieten möchte.
Dafür soll von Firma B an Person A eine monatliche Lizenzgebühr (?) fliessen.
Wie muss Person A - die sich in einem normalen Arbeitsenverhältniss befindet - die eingenommene Lizenzgebühr dem Finanzamt gegenüber behandeln? (wenn überhaupt ?)
Könnten aus dieser Einnahme Nachteile entstehen??
Wäre der Begriff der „Lizenzgebühr“ hier überhaupt zutreffend?
Danke schon mal für Eure Hinweise
Grüssle
Suse
Wie muss Person A - die sich in einem normalen
Arbeitsenverhältniss befindet - die eingenommene Lizenzgebühr
dem Finanzamt gegenüber behandeln? (wenn überhaupt ?)
Es handelt sich hier um Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit, die neben dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis besteht. Solche Einnahmen sind steuerpflichtig und müssen in der Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung erklärt werden.
Könnten aus dieser Einnahme Nachteile entstehen??
Womöglich sind in dem Arbeitsvertrag als abhängig Beschäftigter Klauseln enthalten, die eine Nebentätigkeit ausschließen oder als zustimmungspflichtig festlegen, dies ist durchaus häufig der Fall. Zuwiderhandlungen gegen einen solchen Arbeitsvertrag können auch negative Folgen haben, im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.
Wäre der Begriff der „Lizenzgebühr“ hier überhaupt zutreffend?
Ja, der Ersteller der Software A erteilt Firma B die Lizenz, diese von ihrer Site aus anzubieten. Dafür wird eine Lizenzgebühr angeboten/gezahlt.
Gruß, multze
Hallo multze,
vielen herzlichen Dank für Deine Antwort; ich habe noch eine kleine Nach-Frage
Es handelt sich hier um Einnahmen aus einer selbständigen
Tätigkeit, die neben dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
besteht. Solche Einnahmen sind steuerpflichtig und müssen in
der Anlage GSE bei der Einkommensteuererklärung erklärt
werden.
würde das nicht voraussetzen, dass Person A „Gewerbe“ anmeldet??
Grüssle
Suse
würde das nicht voraussetzen, dass Person A „Gewerbe“ anmeldet??
Nein, man unterscheidet zwischen selbständigen und gewerblichen Tätigkeiten. Selbständig arbeitet z.B. ein Software-Autor, ein Masseur, ein Steuerberater, ein Arzt oder ein Schriftsteller. Gewerbetreibende sind z.B. Händler, Handwerker oder Schausteller. Nur für diese Gewerbe-Berufe ist die Anmeldung eines Gewerbes (ein Gewerbeschein) erforderlich.
Gruß, multze
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