[ESt] Versteuerung von Rentennachzahlung

Hallo Experten,

ein Rentner erhält von seinem ehem. Arbeitgeber eine Zusatzversorgung, nämlich die Differenz zwischen BfA-Rente und X% des ehem. Arbeitslohns. Erhöht sich die Rente, verringert sich also entsprechend die Zusatzversorgung.

Nach Klärung eines Sachverhalts erhält der Rentner von der BfA eine Rentenerhöhung, für vergangene Jahre in Form einer einmaligen Nachzahlung. Der ehem. Arbeitgeber hat damit Anspruch auf die Nachzahlung und muß zukünftig weniger Zusatzversorgung bezahlen.

Für den Rentner ergibt sich folgender Nachteil: Die Nachzahlung muß er zunächst als Einkommen versteuern, seinem ehem. Arbeitgeber aber in uversteuerter Höhe zurück zahlen.

Fragen:
a.) Darf der Rentner den Rückzahlbetrag an seinen ehem. Arbeitgeber in voller Höhe von seinem Jahreseinkommen absetzen?

b.) Falls er dabei in den steuerfreien Bereich abrutscht: darf er den Rückzahlbetrag splitten, d.h. in 2 Jahresraten steuerlich absetzen?

Danke für Eure Meinungen!

Wolfgang D.

Moin,

Fragen:
a.) Darf der Rentner den Rückzahlbetrag an seinen ehem.
Arbeitgeber in voller Höhe von seinem Jahreseinkommen
absetzen?

Es dürfte sich um negativen Arbeitslohn handeln, der als Negativbetrag auf der Anlage N bei Bruttoarbeitslohn einzutragen ist.
Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag.

b.) Falls er dabei in den steuerfreien Bereich abrutscht: darf
er den Rückzahlbetrag splitten, d.h. in 2 Jahresraten
steuerlich absetzen?

Nein, es gilt immer das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG.

Gruß

der Petz