[ESt] VMA bei doppeltem Haushalt

Hallo,

kurze Nachfrage - mittlerweile muss ja die doppelte Haushaltsführung, solange beruflich bedingt, zeitlich unbegrenzt gewährt werden.

Wie ist es mit der bisherigen 3-Monats-Grenze für das Ansetzen von VMA bei Abwesenheit vom Lebensmittelpunkt? Gilt diese noch oder ist der VMA jetzt auch auf die gesamte Dauer der doppelten Haushaltsführung zu berechnen?

Für eine Klarstellung vielen Dank im voraus!

Viele Grüße
Frank

Zusatzfrage: Was bei Wohnungswechsel?
Hallo,

noch eine verflixte Zusatzfrage:

Angenommen, der Stpfl. müsste die Wohnung des doppelten Haushalts wechseln (aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, beispielsweise Kündigung vom dortigen Vermieter o.ä.).

Gilt dies dann als Beendigung eines dopp. Haushalts und Eröffnung eines neuen (somit wieder neuer Zeitraum für VMA und auch Umzugskosten abzugsfähig)?

Oder würde dies zusammengefasst als „Beibehaltung“ des dopp. Haushalts nur mit Wohnungswechsel?

Vielen Dank
und viele Grüße
Frank

[ESt] 3-Monatsfrist für VMA bei doppeltem Haushalt
Hi !

Die 3-Monats-Frist für Verpflegungsmehraufwand gilt auch weiterhin. Nach den 3 Monaten wird daher VMA nicht mehr gewährt. Insoweit hat sich an R 43 Abs. 8 LoStR nichts geändert.

BARUL76

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[ESt] Wohnungswechsel = keine Unterbrechung DHHF
Hi !

Durch einen Wohnungswechsel wird die DHHF nicht unterbrochen oder beendet.

Wenn der zweite Umzug, so wie geschildert, nicht beruflich veranlasst ist, bleibt man steuerlich gesehen sogar auch noch auf den Umzugskosten sitzen. Es gelten insofern die Grundsätze für Zwischenumzüge.

Zu diesem Thema dürfte sich im jüngeren Archiv auch noch einiges finden.

BARUL76

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Danke! (owT)
Hallo Barul,

vielen Dank für die Info!

Viele Grüße
Frank

Nochmals Danke! (owT)
Hallo Barul,

vielen Dank auch für diese Klarstellung!

Viele Grüße
Frank