a) ein Arbeitnehmer arbeitet mehrere Monate „voll“ und entrichtet alle entsprechenden Sozialabgaben und Steuern. Nach Kündigung nimmt er später im Jahr ein Vollzeitstudium auf. Neben dem Studium nimmt er einen 400 EUR-Job an (alles in Deutschland).
–> Wie wird diese Situation bei der Steuererklärung verrechnet?
Lohnt es sich für ihn überhaupt, einen Minijob anzunehmen?
b) gleiche Situation wie oben beschrieben, nur hat der Arbeitnehmer seinen „vollen Job“ im EU-Ausland geleistet (und Steuern und Sozialabgaben auch dort gezahlt), Vollzeitstudium und Minijob dann wieder in Deutschland.
a) ein Arbeitnehmer arbeitet mehrere Monate „voll“ und
entrichtet alle entsprechenden Sozialabgaben und Steuern. Nach
Kündigung nimmt er später im Jahr ein Vollzeitstudium auf.
Neben dem Studium nimmt er einen 400 EUR-Job an (alles in
Deutschland).
–> Wie wird diese Situation bei der Steuererklärung
verrechnet?
Welche Situation wird wie verrechnet?
Der Mini-Job wird jedenfalls nicht den anderen Einkünften hinzugerechnet, falls das gemeint sein sollte.
Lohnt es sich für ihn überhaupt, einen Minijob anzunehmen?
Klar, arbeiten lohnt immer, hat man mehr Knete in der Tasche…
b) gleiche Situation wie oben beschrieben, nur hat der
Arbeitnehmer seinen „vollen Job“ im EU-Ausland geleistet (und
Steuern und Sozialabgaben auch dort gezahlt), Vollzeitstudium
und Minijob dann wieder in Deutschland.
–> ändert sich was an der Verrechnung?
Verrechnet wird gar nichts, höchstens hinzugerechnet.
In diesem Fall aber nicht, da keine inländischen steuerlich relevanten Einkünfte bezogen wurden.
Man zahlt also gar keine Steuer in D.