Hallo liebe Steuerexperten,
angenommen ein junges Paar (Herr A und Frau B), einer der beiden lebt in EU Land X der andere in Y beschließen, das Leben künftig gemeinsame zu meistern. A verlegt seine Arbeit so weit wie möglich in die Nähe von B, wechselt also Job und Wohnort um ein „Wochenendpendeln“ zu ermöglichen. Er mietet zu dem Zweck auch eine kleine Wohnung an, in der er sich nur während der Woche aufhält. Am Wochenende fährt er regelmäßig zu Frau B. Wenn es die Arbeit zulässt (Homeoffice), bleibt er auch mal länger. Nach ein paar Monaten heiraten A und B sogar.
Da A für eine deutsche Firma tätig ist, wird seine Einkommensteuer auch komplett in Deutschland fällig. Er möchte gerne eine doppelte Haushaltsführung für die gesamte Dauer geltend machen. Zu diesem Zweck hat er auch alle angefallenen Reisebelege (er nutzt zum Pendeln die Bahn) aufbewahrt, um im Falle einer Nachfrage der Steuerbehörde den „gemeinsamen Lebensmittelpunkt“ glaubhaft belegen zu können.
Allerdings möchte die Finanzbehörde diese doppelte Haushaltsführung trotzdem nicht anerkennen, weil es keinerlei Nachweis über regelmäßige Zahlungen für den gemeinsamen Wohnsitz in Y-Land gäbe. Der Einwand Herrn As, dass seine nunmehr Ehefrau ein höheres Einkommen hätte und daher eher der umgekehrte Fall stattgefunden habe, d.h. es wurde Geld von Y nach X überwiesen um z.B. die Umzugs- und Einrichtungskosten zu übernehmen, soll nicht ausreichend sein.
Kann das angehen? Gibt es dafür Urteile z.B. vom Bundesfinanzhof oder dergleichen? Bisher war ich immer der Meinung, es müsse alleine eine bestimmte Zahl von „Heimfahrten“ stattfinden. Muss also tatsächlich regelmäßig Geld hin und her überwiesen werden, auch wenn es eigentlich aufgrund der Einkommenslage blödsinnig ist, nur um ggf. der Finanzbehörde den gemeinsamen Haushalt glaubhaft zu machen?
Weiter angenommen, die Bahn beschließt in ihrer unendlichen Weisheit, die Verbindung zwischen X und Y zu streichen bzw. so zu verschlechtern, dass ein Wochenendpendeln wie bisher nicht mehr möglich bzw. mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.
Da Herr A eine sehr zentrale Wohnung hat, möchte er aber weiterhin auf ein eigenes Auto verzichten. Stattdessen beschließt er, für die Heimfahrten einen Mietwagen zu nutzen. Trotz günstiger Wochenendrate ist die Anmietung aber teurer, als die Kilometerpauschale (0,30ct/km Entfernung) ersetzt. Da er das Auto aber nur zum pendeln am Wochenende nutzt, möchte er die Kosten komplett steuerlich geltend machen. Die Finanzbehörde wirft ein, es gäbe in dem Falle aber trotzdem nur die Kostenpauschale, eine ersatzweise Anrechnung der tatsächlichen Kosten sei nur bei der Nutzung öffentlicher Transportmittel möglich und würde ab 2007 ohnehin ganz entfallen.
Ist dem tatsächlich so? Warum soll kein Einzelnachweise möglich sein? Immerhin handelt es sich doch um Kosten, die lediglich aus dem Tatbestand der doppelten Haushaltsführung resultieren.
Vielen Dank für Aufklärung!
Fritze