[ESt] Voraussetzung doppelter Haushalt - Lediger?

Hallo liebe Steuerexperten,

angenommen ein junges Paar (Herr A und Frau B), einer der beiden lebt in EU Land X der andere in Y beschließen, das Leben künftig gemeinsame zu meistern. A verlegt seine Arbeit so weit wie möglich in die Nähe von B, wechselt also Job und Wohnort um ein „Wochenendpendeln“ zu ermöglichen. Er mietet zu dem Zweck auch eine kleine Wohnung an, in der er sich nur während der Woche aufhält. Am Wochenende fährt er regelmäßig zu Frau B. Wenn es die Arbeit zulässt (Homeoffice), bleibt er auch mal länger. Nach ein paar Monaten heiraten A und B sogar.

Da A für eine deutsche Firma tätig ist, wird seine Einkommensteuer auch komplett in Deutschland fällig. Er möchte gerne eine doppelte Haushaltsführung für die gesamte Dauer geltend machen. Zu diesem Zweck hat er auch alle angefallenen Reisebelege (er nutzt zum Pendeln die Bahn) aufbewahrt, um im Falle einer Nachfrage der Steuerbehörde den „gemeinsamen Lebensmittelpunkt“ glaubhaft belegen zu können.

Allerdings möchte die Finanzbehörde diese doppelte Haushaltsführung trotzdem nicht anerkennen, weil es keinerlei Nachweis über regelmäßige Zahlungen für den gemeinsamen Wohnsitz in Y-Land gäbe. Der Einwand Herrn As, dass seine nunmehr Ehefrau ein höheres Einkommen hätte und daher eher der umgekehrte Fall stattgefunden habe, d.h. es wurde Geld von Y nach X überwiesen um z.B. die Umzugs- und Einrichtungskosten zu übernehmen, soll nicht ausreichend sein.

Kann das angehen? Gibt es dafür Urteile z.B. vom Bundesfinanzhof oder dergleichen? Bisher war ich immer der Meinung, es müsse alleine eine bestimmte Zahl von „Heimfahrten“ stattfinden. Muss also tatsächlich regelmäßig Geld hin und her überwiesen werden, auch wenn es eigentlich aufgrund der Einkommenslage blödsinnig ist, nur um ggf. der Finanzbehörde den gemeinsamen Haushalt glaubhaft zu machen?

Weiter angenommen, die Bahn beschließt in ihrer unendlichen Weisheit, die Verbindung zwischen X und Y zu streichen bzw. so zu verschlechtern, dass ein Wochenendpendeln wie bisher nicht mehr möglich bzw. mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Da Herr A eine sehr zentrale Wohnung hat, möchte er aber weiterhin auf ein eigenes Auto verzichten. Stattdessen beschließt er, für die Heimfahrten einen Mietwagen zu nutzen. Trotz günstiger Wochenendrate ist die Anmietung aber teurer, als die Kilometerpauschale (0,30ct/km Entfernung) ersetzt. Da er das Auto aber nur zum pendeln am Wochenende nutzt, möchte er die Kosten komplett steuerlich geltend machen. Die Finanzbehörde wirft ein, es gäbe in dem Falle aber trotzdem nur die Kostenpauschale, eine ersatzweise Anrechnung der tatsächlichen Kosten sei nur bei der Nutzung öffentlicher Transportmittel möglich und würde ab 2007 ohnehin ganz entfallen.

Ist dem tatsächlich so? Warum soll kein Einzelnachweise möglich sein? Immerhin handelt es sich doch um Kosten, die lediglich aus dem Tatbestand der doppelten Haushaltsführung resultieren.

Vielen Dank für Aufklärung!

Fritze

Allerdings möchte die Finanzbehörde diese doppelte
Haushaltsführung trotzdem nicht anerkennen, weil es keinerlei
Nachweis über regelmäßige Zahlungen für den gemeinsamen
Wohnsitz in Y-Land gäbe.

Hallo,

also es geht um den Nachweis der „doppelten“ Haushaltsführung. Wenn A und B Eheleute sind, müssen sie nur nachweisen, dass eine Wohnung in X und eine in Y bezahlt wurde. Also Nachweise für Mietzahlungen vom Kontoauszug genügen. Ehe meint nicht, dass Eheleute zwingend ihr Geld auf ein Konto „schieben“. Da ist das Finanzamt auf dem Holzweg. Herr A kann seinen Lebensmittelpunkt auch in der Wohnung von B haben, die sie alleine bezahlt. Es reicht, dass er aus dem Gesetz zum Unterhalt der Frau B verpflichtet ist, er muss nicht 50% der Miete zahlen. Wenn das Finanzamt weiter „bockig“ ist, lohnt sich nur ein Einspruch gegen den Bescheid, wenn gekürzt wird. Hier sollte man dann alles nochmals darlegen. Wenn auch auf den Einspruch hin, nur negative Stellungnahmen kommen, sollte man einen Steuerberater zu Rate ziehen. Die Sache ist m.E. doch eindeutig, wenn Eheleute 2 Wohnungen haben und beide Werktätig sind…

Mfg vom

showbee

Allerdings möchte die Finanzbehörde diese doppelte
Haushaltsführung trotzdem nicht anerkennen, weil es keinerlei
Nachweis über regelmäßige Zahlungen für den gemeinsamen
Wohnsitz in Y-Land gäbe.

Hallo,

also es geht um den Nachweis der „doppelten“ Haushaltsführung.
Wenn A und B Eheleute sind, müssen sie nur nachweisen, dass
eine Wohnung in X und eine in Y bezahlt wurde. Also Nachweise
für Mietzahlungen vom Kontoauszug genügen. Ehe meint nicht,
dass Eheleute zwingend ihr Geld auf ein Konto „schieben“.

Ok, nach dem Zeitpunkt der Eheschließung sollte es kein Problem sein. Aber der Zeitraum vor der Eheschließung ist der bezweifelte. Der Zweifler geht scheinbar davon aus, dass man eine Ehe spontan schließt und will nicht akzeptieren, dass man in der Zeit vor der Eheschließung mit der gleichen doppelten Haushaltsführung belastet war.

Sprich: A und B haben erst am Ende des Jahres geheiratet, die Anrechnung der doppelten Haushaltsführung aber mit Beginn der Beschäftigung von A in X-Land angegeben.

Gruß

Fritze

Aber der Zeitraum vor der Eheschließung ist der
bezweifelte.

Hi,

dann ist das FA wie es scheint im Recht. Eine DHHF setzt wie
gesagt doppelte Belastung voraus. Wenn jeder aber nur eine
Wohnung hat, dann ist nichts doppelt. Erst durch die Ehe wird
ja aus den Eheleuten dann ein Steuerpflichtiger mit 2
Wohnungen, also eine doppelten Belastung.

Sieht schlecht aus.

Mfg vom

showbee

Aber der Zeitraum vor der Eheschließung ist der
bezweifelte.

Hi,

dann ist das FA wie es scheint im Recht. Eine DHHF setzt wie
gesagt doppelte Belastung voraus. Wenn jeder aber nur eine
Wohnung hat, dann ist nichts doppelt. Erst durch die Ehe wird
ja aus den Eheleuten dann ein Steuerpflichtiger mit 2
Wohnungen, also eine doppelten Belastung.

Also das verstehe ich nicht. Im Falle von z.B. Arbeitslosigkeit oder dergleichen gilt eine eheähnliche Gemeinschaft als Unterhaltspflichtig, d.h. man gilt offenbar als Gütergemeinschaft. Im Falle einer doppelten Haushaltsführung dann aber nicht, oder wie? Dann wäre ja eine Person wie A besser beraten, er würde anstelle einer hochqualifizeirten Tätigkeit mit hohem persönlichen Einsatz lieber in Y-Land bei McDonald’s Buletten wenden. Die Familie hätte ein höheres Einkommen und obendrein ein geringeres Steueraufkommen insgesamt.

Gruß

Fritze