Grizie!
Arbeitnehmer AN war in 2005 angestellte Servicekraft in einem Hotel in Bayern und zwar einschließlich bis 31.10.2005. Am 01.01.2006 (im Übergangszeitraum ist er als arbeitssuchend gemeldet) nimmt er eine neue Tätigkeit in Hamburg auf, für die er bereits ab 01.01.2005 eine Wohnung bezieht, wobei die alte Wohnung in Bayern bis auf weiteres beibehalten wird. Ist dort grundsätzlich der Ansatz einer doppelen Haushaltsführung möglich? Hab gegoogelt und alte Beiträge abgeklappert und nix gefunden und in der Berufsschule lernt das selbst der Steuerfachangestellte nicht…
Chris
Hi !
Vom Grundsatz her können hier folgende „steuerliche“ Möglichkeiten vorliegen:
- Umzug
- Doppelter Haushalt.
Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich zum Tragen kommt, hängt einerseits von den tatsächlichen Verhältnissen ab. Andereseits kann im Rahmen der steuerlichen Gestaltung sicherlich auch noch etwas dargestellt werden, was das steuerliche Ergebnis optimiert. Dies kann aber an eindeutigen tatsachen vorbei, nicht ohne Konsequenzen erfolgen.
Wenn sich im Netz nichts findet, was sagt denn die Hardware?
- Lohnsteuerrichtlinien
- BMF-Schreiben
- Einkommensteuer-Kommentare
- Lehrbücher?
Dies dürften für einen Steuerfachangestellten doch die ersten Anlaufstellen sein.
BARUL76
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Hallo,
Arbeitnehmer AN war in 2005 angestellte Servicekraft in einem
Hotel in Bayern und zwar einschließlich bis 31.10.2005. Am
01.01.2006 (im Übergangszeitraum ist er als arbeitssuchend
gemeldet) nimmt er eine neue Tätigkeit in Hamburg auf, für die
er bereits ab 01.01.2005 eine Wohnung bezieht, wobei die alte
Wohnung in Bayern bis auf weiteres beibehalten wird.
unklar ist, wo der Lebensmittelpunkt sein soll 
aber davon unabhängig, sehe ich keine berufliche Veranlassung für den Zweitwohnsitz.
Solange der Arbeitnehmer in Bayern arbeitet, gibt es keinen Grund, warum er in Hamburg eine Wohnung nimmt.
Selbst in 2006 ist der doppelte Haushalt wackelig, denn der zweite Wohnsitz wurde schon privat begründet und nicht aus Anlass der Arbeitsaufnahme…
Schöne Grüße
C.