Hallo
ich möchte eine Aufgabe hier hineinstellen, weil meine Antwort von der auf dem Arbeitsblatt abweicht.
Frau X führt den gemeinsamen ehelichen Haushalt in Bonn und verfügt über keinerlei eigene Einkünfte. Ist sie unbeschränkt, beschränkt oder nicht einkommenssteuerpflichtig?
Die Lösung sagt beschränkt. Aber ich dachte, dass formal der Tatbestand des §1/1 erfüllt sind: natürliche Person, im Inland lebend, Folge: unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht?
Weiß jemand Bescheid, warum ich diesmal den §1/1 nicht anwenden kann?
vielen lieben Dank im Voraus
lg Sarah